03 March 2026, 21:41

Neues PsychKG in Niedersachsen: Strengere Regeln für Zwangseinweisungen und Datenschutz

Eine Zeichnung eines mehrfenstrigen Gebäudes mit einem Schornstein, das als psychiatrische Klinik in Deutschland identifiziert wird, begleitet von beschreibendem Text.

Neues PsychKG in Niedersachsen: Strengere Regeln für Zwangseinweisungen und Datenschutz

Die Landesregierung Niedersachsens hat nach monatelangen Diskussionen eine überarbeitete Fassung des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) verabschiedet. Das im November 2024 beschlossene Gesetz führt strengere Regelungen zur Weitergabe von Patientendaten und zur zwangsweisen Unterbringung in einem Krankenhaus ein. Kritiker warnen, es gefährde die ärztliche Schweigepflicht, während die Behörden betonen, es diene der öffentlichen Sicherheit.

Der ursprüngliche Entwurf war auf massive Ablehnung gestoßen, da er eine Meldepflicht für Patienten unter Zwangseinweisung vorsah. Kliniken hätten sowohl die sozialpsychiatrischen Dienste als auch die Polizei informieren müssen, wenn ein Patient "definierte Merkmale" zeigte, die auf eine "mögliche Gefährdung Dritter" hindeuteten. Fachverbände, darunter der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener, verurteilten den Plan in einem offenen Brief und warnten, dies könne das Vertrauen in den Schutz medizinischer Daten untergraben.

Nach Beratungen mit Expert:innen passte die Landesregierung den Entwurf an. Die überarbeitete Version sieht ein dreistufiges Modell für den Datenaustausch vor, das regelt, wann Kliniken und psychiatrische Dienste Patientendaten dürfen, sollen oder müssen an die Polizei weitergeben – abhängig vom eingeschätzten Risiko. Zudem wurde die Schwelle für Zwangsunterbringungen in einem Krankenhaus gesenkt: Sie ist nun bereits möglich, wenn eine Gefahr für andere "unvorhersehbar ist, aufgrund besonderer Umstände aber jederzeit eintreten könnte".

Weitere Änderungen umfassen den Ausbau der gemeindepsychiatrischen Versorgung sowie neue Krisenkoordinationsstellen, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten arbeiten. Das Gesetz orientiert sich am hessischen Vorbild und regelt, wie und wann Patientendaten an Behörden übermittelt werden dürfen. Eine bundesweite Initiative zum Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Sicherheitsbehörden und medizinischen Einrichtungen gibt es jedoch Anfang 2026 weiterhin nicht.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die novellierte Fassung stößt bei einigen Fachleuten auf vorsichtige Zustimmung, darunter bei Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank von der DGPPN. Sie betrachtet das Gesetz zwar als politischen Kompromiss, der fachliche Standards nicht vollständig erfülle. Neu ist nun ein wechselseitiger Datenaustausch zwischen Kliniken, Polizei und medizinischen Diensten möglich. Langfristige Auswirkungen auf das Patient:innenvertrauen und die öffentliche Sicherheit bleiben jedoch abzuwarten.