Jägermeister-Logo bleibt geschützt: Gericht lehnt religiöse Verletzung ab
Mia StollJägermeister-Logo bleibt geschützt: Gericht lehnt religiöse Verletzung ab
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Jägermeister-Logo keine religiösen Gefühle verletzt. Damit hebt es einen früheren Beschluss des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum auf, das den Markenschutz für das Logo verweigert hatte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die langjährige Nutzung des Logos dessen religiöse Bedeutung im Laufe der Zeit abgeschwächt habe.
Der Fall nahm seinen Anfang, als das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum den Markenschutz für das Jägermeister-Logo verweigerte. Die Behörde argumentierte, die religiösen Motive – insbesondere Kreuz, Hirsch und Heiligenschein – könnten christliche Empfindlichkeiten verletzen.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung und stellte fest, dass das Logo christliche Symbole nicht respektlos darstelle. Zudem verwies es darauf, dass Mast-Jägermeister das Design seit 1935 durchgehend nutzt, wodurch der ursprüngliche religiöse Bezug an Gewicht verloren habe.
In seiner Begründung erkannte das Gericht an, dass auch viele andere Marken religiöse Symbole verwenden. Zwar lägen keine detaillierten Studien zur öffentlichen Wahrnehmung des Jägermeister-Logos in der Schweiz vor, doch kamen die Richter zu dem Schluss, dass dessen extensive Nutzung seine Bedeutung zunehmend von religiösen Assoziationen gelöst habe.
Die Entscheidung ermöglicht es Mast-Jägermeister, den Markenschutz für sein Logo in der Schweiz aufrechtzuerhalten. Die Begründung des Gerichts stützte sich auf die historische Verwendung des Logos sowie das Fehlen einer beleidigenden Absicht. Das Urteil könnte künftig als Präzedenzfall für die Bewertung religiöser Bildsprache in der Markenführung dienen.
