Lebenslänglich für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder
Mia StollEx-Partner vor den Augen der Kinder erstochen - lebenslange Haft - Lebenslänglich für brutalen Mord an Ex-Partnerin vor den Augen der Kinder
Ein 32-jähriger Mann ist wegen des brutalen Mordes an seiner Ex-Partnerin vor den Augen ihrer fünf gemeinsamen Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Bluttat ereignete sich im Mai vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in Nienburg an der Weser – nach monatelangen Drohungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Paar.
Die beiden, die entferntere Cousins waren, hatten sich Ende 2024 über TikTok kennengelernt und bereits drei bis vier Wochen später in einer jesidischen Zeremonie geheiratet. Sie lebten gemeinsam im Hagener Stadtteil Remberg in Nordrhein-Westfalen und bekamen fünf Kinder, bevor ihre Beziehung zerbrach.
Nach einem gewaltsamen Streit verließ die Frau den Angeklagten aus Angst um ihr Leben. Sie erstattete wegen Todesdrohungen Anzeige bei der Polizei und suchte Schutz – doch ihre Ängste eskalierten am 12. Mai 2025, als der Täter sie aufspürte. Bei Tageslicht erstach er sie vor den Augen der Kinder mehrmals, bevor er flüchtete.
Die Behörden nahmen ihn kurz darauf mit blutverschmierten Händen und dem Tatmesser in Besitz fest. Ermittler fanden später Nachrichten, die er an sich selbst geschickt hatte und in denen er seinen Tötungsvorsatz dokumentierte. Die Vorsitzende Richterin erklärte, der Angeklagte habe geglaubt, seine Ex-Partnerin "verdiene es zu sterben", und aus Hass sowie niederen Beweggründen gehandelt.
Zunächst prüfte das Gericht, ob der Täter in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden sollte. Eine spätere Begutachtung bestätigte jedoch seine volle Schuldfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Mord als "beinahe beispiellos in seiner Grausamkeit" und forderte lebenslange Haft mit Feststellung besonderer Schwere der Schuld.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und begründete dies mit der extremen Gewaltbereitschaft sowie der Weigerung, die Trennung zu akzeptieren. Das Urteil sieht vor, dass der Verurteilte ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung nach den üblichen Regelungen dauerhaft in Haft bleibt.
