10 February 2026, 11:13

Zoll findet geladene Schusswaffe in polnischem Auto an der A30

Ein Polizist in Uniform steht in einem Flughafen-Terminal und hält eine Waffe, umgeben von Menschen und Gepäckwagen, mit Pfählen, Texttafeln, Deckenleuchten und Glaswänden im Hintergrund.

Zoll findet geladene Schusswaffe in polnischem Auto an der A30

Zollbeamte haben bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Autobahn A30 eine Schusswaffe sowie Munition sichergestellt. Der in Polen zugelassene Pkw war am Rastplatz Bentheimer Wald in der Nähe der deutschen Grenze angehalten worden. Nach dem Fund wurden die beiden Insassen befragt, doch beide bestritten, von der Waffe oder illegalen Gegenständen an Bord zu wissen.

Die Kontrolle erfolgte durch Beamte des Hauptzollamts Osnabrück, die das Fahrzeug überprüften. Bei der Durchsuchung wurde im Fußraum der Rücksitzbank eine geladene Schusswaffe entdeckt – inklusive Magazin, 17 Patronen, einem Zielgerät und Einweghandschuhen. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt, da der Verdacht auf einen Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz besteht.

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Beide Personen im Fahrzeug gaben an, keine Waffen, Drogen, Cannabis oder Bargeld über 10.000 Euro bei sich zu führen. Trotz dieser Aussagen führte der Fund zu einem Strafverfahren. Der Fall wurde inzwischen an das Zollfahndungsamt Essen zur weiteren Untersuchung übergeben.

Nach deutschem Recht wird der unerlaubte Transport einer Schusswaffe in der Regel als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Strafen können Geldbußen von bis zu 10.000 Euro umfassen, wobei bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit strengere Konsequenzen drohen.

Die Ermittlungen zu der beschlagnahmten Waffe und den Zubehörteilen laufen derzeit. Die Behörden werden prüfen, ob der Vorfall weitere strafrechtliche Anklagen oder verwaltungsrechtliche Sanktionen nach sich zieht. Die Entscheidung hängt von den genauen Umständen des Falls ab, darunter die Absicht der Beteiligten und mögliche Risiken für die öffentliche Sicherheit.