11 February 2026, 17:30

Niedersachsen verbietet rechtsextreme Artikel – ein historischer Präzedenzfall für Medienaufsicht

Ein Blatt mit der Aufschrift "Demokratische Presse: Eine Wochenzeitung" auf schwarzem Hintergrund.

Niedersachsen verbietet rechtsextreme Artikel – ein historischer Präzedenzfall für Medienaufsicht

Eine deutsche Medienaufsichtsbehörde hat in einem seltenen Schritt drei Artikel einer rechtsextremen Website verboten. Die Landesmedienanstalt Niedersachsen ordnete an, dass der Betreiber von Alexander-Wallasch.de die Verbreitung der Beiträge einstellen muss, und begründete dies mit Verstößen gegen journalistische Standards. Der Fall wirft die anhaltende Debatte über Pressefreiheit und die Kontrolle von Online-Medien erneut auf.

In den betreffenden Artikeln wurden Behauptungen über tägliche Vergewaltigungen und "Gruppenvergewaltigungen" durch Migranten aufgestellt. Die Behörde urteilte, dass die Formulierungen irreführend seien und keine Grundlage im deutschen Strafrecht hätten. Nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) von 2020 können Landesmedienanstalten Medien prüfen, die sich nicht freiwilligen Kontrollgremien wie dem Deutschen Presserat angeschlossen haben.

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Seit November 2020 verfügen die Behörden über die Befugnis, Abmahnungen auszusprechen oder sogar einzelne Artikel zu verbieten. Bisher wurden jedoch noch keine vollständigen Verbote auf Basis von § 109 MStV durchgesetzt, der zwar vorübergehende Sperrungen, aber keine dauerhafte Löschung von Inhalten vorsieht. Daten zeigen, dass bis Februar 2026 keine der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland veröffentlichte Artikel vollständig verboten hatte.

Zwischen November 2020 und November 2024 verschickten die Behörden insgesamt nur 94 Abmahnungen. Die jüngste Maßnahme Niedersachsens stellt das erste Mal dar, dass Artikel komplett verboten wurden. Die Maßnahmen richteten sich bisher vor allem gegen "alternative Medien" mit rechtsextremen Tendenzen.

Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall dafür, wie deutsche Behörden mit Online-Inhalten umgehen, die gegen journalistische Standards verstoßen. Gleichzeitig wirft sie Fragen nach dem Ausgleich zwischen der Regulierung von Falschinformationen und dem Schutz der Meinungsfreiheit auf. Die verbotenen Artikel sind auf Alexander-Wallasch.de nicht mehr abrufbar.