Jagdverbot gescheitert: Grundbesitzer verliert Rechtsstreit um ethische Überzeugungen
Mia StollJagdverbot gescheitert: Grundbesitzer verliert Rechtsstreit um ethische Überzeugungen
Ein Grundbesitzer im südlichen Niedersachsen hat einen Rechtsstreit um ein Jagdverbot auf seinem Land verloren. Der Mann hatte einen 1.000 Meter langen Zaun errichtet und argumentiert, die Jagd verletze seine ethischen Überzeugungen. Die Gerichte entschieden gegen ihn, ordneten die Entfernung des Zauns an und erlaubten die Fortsetzung der Jagd. Der Streit begann, als der Grundbesitzer beantragte, sein zehn Hektar großes Gelände zur jagdfreien Zone zu erklären. Die örtlichen Behörden lehnten seinen Antrag ab. Unbeirrt baute er daraufhin den langen Zaun, um den Zutritt zu blockieren, und behauptete, dieser diene dem Schutz der Tierwelt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte den Zaun für rechtswidrig, da er die offene Landschaft beeinträchtige. Die Richter zweifelten zudem die Motive des Mannes an und vermuteten, er wolle weniger die Tiere schützen als vielmehr Menschen von seinem Grundstück fernhalten. Das Gericht urteilte, er müsse die Jagd dulden, da das Gelände in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk sowie in einem geschützten Naturschutzgebiet liege. Der Mann legte Berufung ein und argumentierte, seine ethischen Bedenken gegen die Jagd müssten über den öffentlichen Jagdrechten stehen. Doch weder das Verwaltungsgericht noch das Oberverwaltungsgericht hielten seine Begründung für stichhaltig. Zwar erlaubt das deutsche Recht Grundbesitzern unter bestimmten ethischen Gesichtspunkten Zugangsbeschränkungen, doch Jagdrechte sind oft mit langjährigen öffentlichen Pflichten oder Dienstbarkeiten verbunden, die einseitige Verbote einschränken. Bisherige Urteile in anderen Bundesländern haben private Jagdverbote aus ethischen oder ökologischen Gründen nicht unterstützt. Der Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht, wo der Grundbesitzer die Entscheidung erneut anfechtet. Der Mann muss den Zaun abbauen und die Jagd auf seinem Grundstück akzeptieren. Das Urteil unterstreicht, dass private ethische Bedenken nicht automatisch über bestehende Jagdgesetze gestellt werden können. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht.
