Freispruch für Hannovers Facebook-Kommentator: Wo endet Provokation, wo beginnt Hetze?

Ekkehard Scheel
Ekkehard Scheel
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Ein Plakat mit einem Black-Power-Logo, einem schwarzen Kreis mit einem weißen Umriss und fetter Schrift, die "Rache für Verbrechen, revolutionäre Gewalt" lautet, in der Mitte platziert und zur Aktion gegen rassistische Ungerechtigkeit und Gewalt aufrufend.Ekkehard Scheel

Freispruch für Hannovers Facebook-Kommentator: Wo endet Provokation, wo beginnt Hetze?

Ein Gericht in Deutschland hat einen Mann freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, in einer Facebook-Gruppe zu Gewalt gegen Hannovers Oberbürgermeisterin aufzustacheln zu haben. Christian H. musste sich vor Gericht verantworten, nachdem er einen umstrittenen Kommentar über Belit Onay, den Grünen-Politiker und Stadtoberhaupt, gepostet hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob seine Äußerungen strafrechtliche Grenzen überschritten oder lediglich provokante Rhetorik waren.

Der Vorfall ereignete sich in der "Hannover-Gruppe", einer lokalen Facebook-Community, die vor elf Jahren ursprünglich zum Austausch von Nachrichten und Fotos gegründet worden war. Mit der Zeit wuchs die Gruppe auf etwa 93.000 Mitglieder an, mit bis zu 200.000 täglichen Interaktionen. Verwaltungsmitglieder räumten später ein, der Ton in der Gruppe habe sich verschärft, als vermehrt rechtsextreme Stimmen hinzukamen – ohne dass die Moderation angepasst wurde.

Christian H., einer der fünf aktivsten Nutzer der Gruppe, veröffentlichte 2023 einen Beitrag mit folgenden Worten: "Die überwältigende Mehrheit dieser Gruppe möchte Belit am Galgen auf dem Opernplatz sehen… Moment, ich muss mich korrigieren – er heißt doch der Grüne Sultan, oder?" Die Äußerung führte zu einer Strafanzeige und einem Strafbefehl über 900 Euro, gegen den er Widerspruch einlegte – woraufhin es zu einer öffentlichen Verhandlung kam.

Während des Prozesses argumentierte Christian H., seine Worte hätten lediglich eine Debatte anregen sollen, nicht aber zu Gewalt aufrufen. Er behauptete, Onay sogar zu unterstützen, und betonte, sein Ziel sei es gewesen, in Hannover eine Diskussion anzustoßen. Der Richter bezeichnete den Fall jedoch als komplex. Letztlich sprach das Gericht ihn nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs frei, da die Staatsanwaltschaft nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass er öffentlich eine schwere Straftat gebilligt habe.

Das Urteil beendet zwar das Verfahren gegen Christian H., wirft aber weiterhin Fragen zu den Grenzen politischer Meinungsäußerung im Netz auf. Die "Hannover-Gruppe" bleibt aktiv, ohne dass es Berichte über Änderungen der Moderationsrichtlinien gäbe. Der Prozess zeigte, wie entflammende Sprache in großen Foren selbst bei umstrittenen Absichten zu juristischen Konsequenzen führen kann.

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