10 February 2026, 07:13

Gericht bestätigt umstrittene Ernennung des neuen Oberstaatsanwalts in Hannover

Ein Mann im Anzug und Krawatte sitzt an einem Tisch mit einer Namensschilder, einer Flasche, einem Stift und einem Mikrofon und Aussagen vor dem Senatsausschuss für Justiz mit ein paar Leuten hinter ihm.

Gericht bestätigt umstrittene Ernennung des neuen Oberstaatsanwalts in Hannover

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat einen Eilantrag auf Aussetzung der Ernennung eines neuen Oberstaatsanwalts in Hannover abgelehnt. Ein unterlegener Bewerber hatte die Auswahl angefochten und auf Rechtsfehler im Verfahren hingewiesen. Das Gericht entschied am 9. April 2025 gegen den Kläger und bestätigte damit die Bevorzugung eines höher eingestuften Beamten.

Die Stelle war erstmals im Dezember 2023 ausgeschrieben worden. Zwei Kandidaten hatten sich beworben: der Kläger und der ausgewählte Beamte, ein Ministerialdirigent aus dem Niedersächsischen Kultusministerium. Letzterer hatte in seiner Beurteilung vom Juli 2023 die bestmögliche Leistungsnote erhalten – "A – Die Anforderungen werden in herausragender Weise übertroffen".

Der Kläger argumentierte, das Auswahlverfahren sei fehlerhaft gewesen, und er habe realistische Chancen auf die Stelle gehabt. Auch seine eigene Beurteilung vom Juni 2024 hatte ihm die Höchstnote "herausragend qualifiziert" attestiert. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Kläger selbst bei fehlerfreiem Verfahren nicht ausgewählt worden wäre.

Nach den Beamtenregeln galt hier der Grundsatz der Ranghöheren-Vorrangregelung. Aufgrund der höheren Position des ausgewählten Kandidaten wäre dieser unabhängig von den Leistungsbewertungen bevorzugt worden. Die 5. Kammer wies den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab und bestätigte damit den ursprünglichen Vorschlag des Justizministeriums, den Dienstgrad über andere Kriterien zu stellen.

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Zu weiteren Stationen der Laufbahn des ausgewählten Bewerbers seit seiner Beurteilung 2023 wurden keine Angaben gemacht.

Mit der Entscheidung bleibt die Ernennung des neuen Oberstaatsanwalts unverändert. Das Urteil unterstreicht die Vorrangstellung des Dienstgrads bei solchen Personalentscheidungen. Die Klage des unterlegenen Bewerbers wurde endgültig abgewiesen, womit der Streit um die Hannoveraner Position beendet ist.