Gericht kippt Polizeiverbot: Pressefreiheit siegt beim JN-Kampfsporttag 2025

Mia Stoll
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Ein Mann im Anzug und mit Krawatte steht an einem Rednerpult und hält ein Mikrofon in der Hand, hinter ihm eine Fahne mit der Aufschrift "Trumpan Civil Rights Symposium", während rechts von ihm jemand eine Videokamera bedient.Mia Stoll

Gericht kippt Polizeiverbot: Pressefreiheit siegt beim JN-Kampfsporttag 2025

Ein deutsches Gericht hat ein polizeiliches Verbot von Presseaufnahmen beim JN-Kampfsporttag 2025 gekippt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass Einschränkungen für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Drohnen bei öffentlichen Veranstaltungen voraussichtlich rechtswidrig seien. Die Richter betonten zudem die Bedeutung der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Veranstaltungen. Der Streit entstand, als die Polizei Journalisten untersagte, erhöhte Aufnahmetechnik zur Dokumentation von Veranstaltungen zu nutzen. Die Veranstalter argumentierten, die Teilnehmer wollten nicht fotografiert werden, doch das Gericht wies diesen Einwand zurück. Es stellte fest, dass die Besucher durch ihre Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung das Risiko in Kauf nähmen, gesehen zu werden. Das Gericht ging noch einen Schritt weiter und erklärte, die Polizei habe keine rechtliche Grundlage für ein solches Verbot. Es verwies darauf, dass die verfassungsmäßig geschützte Pressefreiheit auch dann gelte, wenn Betroffene eine Berichterstattung ablehnten. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch hat der Beklagte nun zwei Wochen Zeit, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen. Eine einstweilige Verfügung erlaubt Journalisten nun, die Veranstaltung ohne Einschränkungen zu begleiten. Die Entscheidung unterstreicht, dass der Medienzugang nicht allein zum Schutz der Veranstalter oder Teilnehmer vor öffentlicher Beobachtung beschränkt werden darf. Zu Details über die Gruppe Junge Nationalisten oder deren frühere Veranstaltungen – etwa den JN-Kampfsporttag 2022 – machte das Gericht keine Angaben. Auch mögliche Verbindungen zwischen Kampfsporttraining und politischen Aktivitäten wurden in der Entscheidung nicht thematisiert. Die einstweilige Verfügung sichert der Presse zu, die Veranstaltung ohne Behinderungen zu dokumentieren. Wird innerhalb von zwei Wochen keine Berufung eingelegt, wird das Urteil bestandskräftig. Bis dahin dürfen Journalisten Drohnen oder Hubarbeitsbühnen für Aufnahmen der Zusammenkunft nutzen.

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