Diesel-Skandal: Gericht bestätigt eine VW-Kündigung – die andere scheitert an Formalien
H.-Dieter HuhnVW-Manager fordern Millionen - Rechtsstreit um Kündigungen - Diesel-Skandal: Gericht bestätigt eine VW-Kündigung – die andere scheitert an Formalien
Ein deutsches Arbeitsgericht hat über die Kündigung zweier ehemaliger Volkswagen-Manager entschieden, die mit dem Diesel-Abgasskandal von 2015 in Verbindung stehen. Die Entlassung eines Führungsmitarbeiters wurde als rechtmäßig eingestuft, nachdem er vertrauliche Unternehmensdokumente an staatliche Ermittler weitergegeben hatte. Der zweite Manager gewann seinen Prozess aufgrund einer Formalie, da VW die gesetzliche Frist für seine Kündigung versäumt hatte.
Der Streit wird nun vor ein höheres Gericht gebracht, wobei beide Seiten sich auf weitere juristische Auseinandersetzungen über Schadensersatzforderungen und angebliches Fehlverhalten vorbereiten.
Das Arbeitsgericht Braunschweig fällte sein Urteil in einem langwierigen Verfahren gegen zwei hochrangige Volkswagen-Manager. Beide hatten in einer Abteilung gearbeitet, die nach dem Diesel-Skandal 2015 eingerichtet worden war, um interne Verfehlungen zu untersuchen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kündigung eines der Manager berechtigt war, nachdem er interne Unterlagen an das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) weitergeleitet hatte. Nach dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz wurde dies als schwerwiegender Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten gewertet.
Die fristlose Kündigung des zweiten Managers wurde aufgehoben – nicht wegen der Vorwürfe selbst, sondern weil Volkswagen die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist für eine solche Maßnahme nicht eingehalten hatte. Das Gericht wird nun Beweise sammeln, um die Umstände seines Falls genauer zu prüfen.
Im Mittelpunkt des Streits stehen Vorwürfe, die beiden Führungskräfte hätten ohne Erlaubnis interne Prüfberichte zu den Modellen Crafter und Grand California an Medien und Behörden weitergegeben. Volkswagen argumentiert, dass diese Offenlegungen dem Unternehmen geschadet und gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hätten. Die ehemaligen Manager wiederum fordern in einem separaten Verfahren Millionen an Schadensersatz.
Die Verhandlung über ihre Entschädigungsklage ist für den 24. April am Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover angesetzt. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen unternehmerischer Vertraulichkeit und dem Schutz von Hinweisgebern, auch wenn bisher keine aktuellen Änderungen in den internen Meldesystemen von Volkswagen öffentlich bekannt geworden sind.
Das Urteil bestätigt eine der Kündigungen, während die zweite aufgrund von Verfahrensfehlern weiter geprüft wird. Volkswagen sieht sich nach wie vor mit einer separaten Schadensersatzklage beider Manager konfrontiert, die nächste Verhandlung ist für April terminiert. Das Ergebnis könnte Einfluss darauf haben, wie Unternehmen künftig mit internen Whistleblowing-Fällen nach deutschem und EU-Recht umgehen.
