545 Euro für nie bestellte Abos: Wie ein Werbeanruf zur Kostenfalle wurde
Ekkehard Scheel545 Euro für nie bestellte Abos: Wie ein Werbeanruf zur Kostenfalle wurde
Unerwünschte Abos nach Werbeanruf: Kundin aus Niedersachsen mit 545 Euro Belastung – Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Praktiken
Eine DSL-Kundin von Freenet in Niedersachsen entdeckte über mehrere Jahre hinweg unerwartete Abbuchungen in Höhe von insgesamt 545 Euro. Die Gebühren stammten von Abonnements, die sie niemals abgeschlossen hatte – ausgelöst durch einen Werbeanruf. Verbraucherschützer sehen darin ein besorgniserregendes Muster: Immer wieder werden Kunden für Leistungen belastet, die sie nie in Anspruch genommen haben.
Der Vorfall begann mit einem Anruf, bei dem der Kundin ein kostenloser Testzugang für den IPTV-Dienst Waipu.tv angeboten wurde. Ohne ihr Wissen wurde sie zusätzlich für einen Cloud-Dienst angemeldet. Jahre lang erschienen die Gebühren auf ihren Kontoauszügen, bis sie die Abbuchungen schließlich bemerktete.
Freenet erstattete zunächst nur 2,99 Euro. Erst nach Einschaltung der Verbraucherzentrale erhielt die Kundin die vollen 545 Euro zurück. Experten raten Verbrauchern dringend, nach Werbeanrufen ihre Kontoauszüge genau zu prüfen und unbekannte Belastungen umgehend zu reklamieren.
Nach deutschem Recht kommt ein Vertrag nur zustande, wenn der Kunde ein bindendes Angebot ausdrücklich annimmt. Erfordert die Aktivierung eines Dienstes zusätzliche Schritte – etwa das Anklicken eines Links in einer SMS oder eine separate Registrierung –, liegt keine wirksame Vereinbarung vor. Unternehmen müssen sowohl den Vertragsabschluss als auch die korrekte Belehrung über Widerrufsrechte nachweisen. Verbraucher können schriftliche Bestätigungen verlangen und sich bei Verbraucherzentralen beschweren.
Um unerwünschte Kosten zu vermeiden, sollten Kunden sofort Widerspruch einlegen, wenn sie Bestätigungsmails oder Rechnungen für nicht bestellte Leistungen erhalten. Zudem können sie Werbeanrufe jederzeit abbestellen, da diese einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung bedürfen. Falls eine Musterfeststellungsklage möglich ist, können Betroffene ihre Beschwerde beim Bundesamt für Justiz einreichen.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Kontobewegungen regelmäßig zu kontrollieren und gegen unautorisierte Abbuchungen schnell zu handeln. Verbraucher sind rechtlich geschützt – sie können ihre Zustimmung widerrufen und Erstattungen verlangen. Unternehmen müssen hingegen den Nachweis einer klaren Vereinbarung erbringen, bevor sie Gebühren erheben dürfen.
