Neubau zweier Brücken an der B188 verzögert sich durch Enteignungsverfahren
H.-Dieter HuhnNeubau zweier Brücken an der B188 verzögert sich durch Enteignungsverfahren
Pläne zum Ersatz zweier Brücken an der Bundesstraße B188 bei Brenneckenbrück werden seit Jahren vorbereitet. Zwar wurde im vergangenen Oktober die rechtsverbindliche Planfeststellung erteilt, doch mit den Bauarbeiten konnte wegen laufender Abstimmungen und Vorbereitungsarbeiten noch nicht begonnen werden.
Für das Vorhaben wird ein Abschnitt privates Gelände benötigt – konkret das ehemalige Gasthaus "Zum Wiesengrund". Der aktuelle Eigentümer vermietet dort individuell sanierte Zimmer in kurzfristigen Mietverträgen. Der Staat bestätigte jedoch, dass die Baumaßnahme auf das Grundstück übergreifen muss, und begründet dies mit dringenden verkehrssicherheitstechnischen Erfordernissen.
Das Planfeststellungsverfahren zog sich über zwei Jahre hin. Seit Oktober liegt zwar der rechtskräftige Bescheid vor, doch bevor es losgehen kann, sind weitere Schritte nötig. Das Land wird das Enteignungsverfahren einleiten und sicherstellen, dass der Eigentümer eine Entschädigung erhält. Die genaue Höhe wird in einem separaten Bewertungs- oder Enteignungsverfahren festgelegt.
Die Zeitpläne für den Baubeginn hängen davon ab, wie zügig die Entschädigungsverhandlungen abgeschlossen werden können. Bisher liegen keine Kostenschätzungen für die beiden neuen Brücken vor – eine soll die Aller überspannen, die andere den Aller-Altarm.
Das Projekt befindet sich noch in der Vorbereitungsphase; Enteignung und Entschädigung müssen erst geklärt werden. Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, kann mit dem Bau der Ersatzbrücken begonnen werden. Das Land betont, wie notwendig die Maßnahmen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Region sind.
