Wahl der Lörracher Bürgermeisterin für rechtmäßig erklärt – alle Zweifel ausgeräumt
Lidia HartungWahl der Lörracher Bürgermeisterin für rechtmäßig erklärt – alle Zweifel ausgeräumt
Die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin von Lörrach wurde nach einer Prüfung durch den Regierungspräsidium Freiburg als rechtmäßig bestätigt. Eine Beschwerde hatte eine Überprüfung des Verfahrens ausgelöst, doch die Behörden fanden keine Unregelmäßigkeiten. Mit dieser Entscheidung sind alle Zweifel an der Abstimmung ausgeräumt, die Anfang dieses Jahres stattfand.
Am 26. März 2026 wurde Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić vom Stadtrat wiedergewählt. Die Wahl folgte dem üblichen Procedere: Verwaltung und Ältestenrat wählten zunächst aus den eingereichten Bewerbungen die Kandidaten aus. Da nur eine Bewerberin – die Amtsinhaberin – die Kriterien erfüllte, wurde sie zur Abstimmung vorgeschlagen.
Die Wahl selbst erfolgte als Zustimmungsvotum, bei dem die Stadträte durch Ankreuzen ihre Unterstützung bekundeten. Das Verfahren basierte auf einem gültigen Ratsbeschluss, sodass alle rechtlichen Schritte eingehalten wurden. Nach Prüfung des Falls entschied das Regierungspräsidium, dass die Methode zulässig war und die erforderliche absolute Mehrheit erreicht worden sei.
Im Laufe der Untersuchungen gab es keine Hinweise auf Fehlverhalten. Das Regierungspräsidium kam zu dem Schluss, dass die Wahl fair und entsprechend den Vorschriften durchgeführt worden war.
Das Urteil bestätigt, dass die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin korrekt ablief. Da keine Verstöße festgestellt wurden, bleibt das Ergebnis gültig. Mit dieser Entscheidung ist der Fall abgeschlossen, und das Ergebnis der März-Wahl wird damit endgültig bestätigt.






