29 April 2026, 12:28

Streit um Schlachthof-Video: Tierschützer gegen Löschungsurteil vor Gericht

Eine Bleistiftzeichnung, die eine Gruppe von Menschen und Tieren vor einem Gebäude mit Fenstern und einem Laternenpfahl zeigt und unten den Titel "Erste Stufe der Grausamkeit" trägt.

Streit um Schlachthof-Video: Tierschützer gegen Löschungsurteil vor Gericht

Ein Berufungsverfahren wegen eines umstrittenen Videos aus einem Schlachthof hat die Aufmerksamkeit auf Tierschutz und rechtliche Fragen gelenkt. Im Mittelpunkt des Falls steht Aufnahmematerial, das von der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa) veröffentlicht wurde und Schweine zeigt, die in einer Anlage in Lohne mit Kohlendioxid betäubt werden. Während vor dem Oberlandesgericht Oldenburg die Verhandlung stattfand, versammelten sich vor dem Gebäude Demonstranten.

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Die Berufung richtet sich gegen ein Urteil der Vorinstanz, das die Löschung des Ariwa-Videos anordnete. Die Aufnahmen, die durch Hausfriedensbruch gewonnen wurden, zeigen Schweine bei der CO₂-Betäubung – eine Methode, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) seit 2004 als nicht vertretbar einstuft. Der betreffende Schlachthof verarbeitet wöchentlich etwa 15.000 Tiere mit diesem Verfahren.

Im Prozess wurden auch grundsätzliche Fragen aufgeworfen, darunter die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Die Gegenseite plädierte für Rechtseinheitlichkeit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Unternehmen. Der vorsitzende Richter Norbert Holtmeyer betonte, das Gericht betrachte das Video nicht als bloßen Sensationalismus.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 120 Aktivisten mit Parolen wie "CO₂ – Tierquälerei!" und "Schlachtbetriebe abschaffen!" Vier Trommler begleiteten die Rufe mit einem gleichmäßigen Marschrhythmus. Im Inneren des Saals war zu sehen, wie der Schlachthofbesitzer Nikolaus Brand der Angeklagten Anna Schubert bei einer Begegnung die Hand reichte.

Das Video nannte den betroffenen Premium-Fleischproduzenten nicht namentlich. Stattdessen sollte es nach Angaben von Ariwa eine gängige Branchenpraxis aufdecken – nicht gezielt ein bestimmtes Unternehmen anprangern.

Das Gericht wird sein Urteil am 26. Mai verkünden; mit weiteren Berufungen vor höheren Instanzen ist zu rechnen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Debatten über Tierschutzstandards und die rechtlichen Grenzen von Aktivismus. Die Entscheidung am 26. Mai wird darüber befinden, ob das Video gelöscht werden muss oder ob seine Veröffentlichung Bestand hat. Weitere juristische Auseinandersetzungen sind wahrscheinlich und werden den Streit um die CO₂-Betäubung und die Rechte von Investigativgruppen verlängern.

Quelle