Sachsen-Anhalt registriert fast 1.000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
H.-Dieter HuhnSachsen-Anhalt registriert fast 1.000 Geschlechtsänderungen nach neuem Selbstbestimmungsgesetz
Sachsen-Anhalt verzeichnet fast 1.000 Änderungen des rechtlichen Geschlechts seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes
Seit November 2024, als das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, haben in Sachsen-Anhalt fast 1.000 Menschen ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das Gesetz ermöglicht es Betroffenen, ihre Eintragung ohne langwierige Begutachtungen anzupassen. Die meisten Anträge stammen von Erwachsenen, nur ein kleiner Teil betrifft Minderjährige.
Laut offiziellen Angaben haben 976 Personen ihren Geschlechtseintrag nach den neuen Regelungen korrigiert. Davon waren etwa 40 unter 18 Jahre alt, wobei der Großteil den Wechsel von weiblich zu männlich vollzog. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vornahmen.
Zwischen zwei Geschlechtsänderungen ist eine einjährige Wartefrist vorgeschrieben. Trotz anfänglicher Bedenken gab es seit der Reform nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch, wie die Fachvereinigung der Standesämter mitteilte. Diese bewertet die Umsetzung des Gesetzes insgesamt als überwiegend positiv.
Aktuell werden mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass verurteilte Straftäter, die als männlich registriert sind, fünf Jahre warten müssen, bevor sie eine Änderung beantragen dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird vor allem von Erwachsenen genutzt, Missbrauchsfälle blieben bisher die Ausnahme. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin und prüfen Anpassungen der aktuellen Regelungen. Ziel ist es, die Zugänglichkeit zu wahren, ohne Missbrauchsrisiken zu erhöhen.






