Regierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen im Haushalt
Ekkehard ScheelRegierung prüft Streichung der Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen im Haushalt
Die deutsche Regierungskoalition prüft die Abschaffung einer Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen im Haushalt. Mit dem Vorhaben soll der Bundeshaushalt entlastet werden. Derzeit können Privatpersonen bis zu 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen.
Nach der aktuellen Regelung lassen sich 20 Prozent der förderfähigen Sanierungskosten von der Einkommensteuer abziehen. Die maximale jährliche Absetzbarkeit beträgt 6.000 Euro an Ausgaben, was einer Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro entspricht. Nun haben Abgeordnete der Koalition Gespräche mit Wirtschaftsverbänden aufgenommen, um die möglichen Folgen einer Streichung dieses Anreizes zu bewerten.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wollte die Berichte weder bestätigen noch dementieren. Unterdessen geben führende Mitglieder der oppositionellen CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, keine Kenntnis von konkreten Plänen zur Abschaffung der Steuervergünstigung zu haben.
Die geplante Änderung könnte Haushalte treffen, die auf den Steuerbonus für Reparaturen und Modernisierungen angewiesen sind. Fiele die Förderung weg, entiele die jährliche Entlastung von bis zu 1.200 Euro. Eine offizielle Stellungnahme der Regierung zu dem Vorhaben steht noch aus.






