21 April 2026, 00:36

Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor 70 Prozent Einkommensverlust für Komponisten

Schwarz-weißes Notenblatt für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel im rechten unteren Eck, der "Di-Arezzo Co UK" lautet.

Peter Ruzicka klagt gegen GEMA-Reform und warnt vor 70 Prozent Einkommensverlust für Komponisten

Der Komponist und Dirigent Peter Ruzicka stellt sich gegen die geplante Reform der Kulturförderung der GEMA. Er hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht, um die Änderungen zu stoppen. Die Abstimmung über den unter dem Titel Die neue Kulturförderung bekannten Vorschlag ist für den 6. und 7. Mai 2026 angesetzt.

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Ruzicka argumentiert, dass die Reform die durchschnittlichen Jahreseinnahmen von Komponisten um 70 Prozent kürzen würde. Die Änderungen seien irreversibel und nicht ausreichend begründet, so der Vorwurf. Besonders kritisch sieht er die Abschaffung des Bewertungssystems der GEMA für Komponisten, durch die deren Stimmrechte in der Mitgliederversammlung untergraben würden.

Der Komponist warnt zudem, dass sinkende Tantiemen Nachwuchskünstlern die Mitsprache unmöglich machen könnten. Er wirft der GEMA als marktbeherrschendem Akteur vor, gegen Diskriminierungsverbote zu verstoßen. Laut Ruzicka gefährde die Reform den Fortbestand der ernsten Musik, indem sie die finanzielle Unterstützung für Komponisten drastisch reduziere.

Mit seiner Klage will Ruzicka den Vorschlag vor der anstehenden Abstimmung blockieren. Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen für die künftige Verteilung der GEMA-Mittel haben. Die Beschwerde liegt nun beim Bundeskartellamt. Bei Erfolg könnte die GEMA gezwungen werden, ihr Fördermodell zu überarbeiten. Zudem könnte die Entscheidung einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Verwertungsgesellschaften Reformen umsetzen, die ihre Mitglieder betreffen.

Quelle