Nürnbergs Kampf um das Bündnis gegen Rechtsextremismus geht in die nächste Runde
Mia StollNürnbergs Kampf um das Bündnis gegen Rechtsextremismus geht in die nächste Runde
Ein Rechtsstreit über die Beteiligung Nürnbergs am Bündnis gegen Rechtsextremismus hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwar über die Mitgliedschaft der Stadt entschieden, den Fall aber zur weiteren Prüfung zurückverwiesen. Die Entscheidung verlängert einen Konflikt, der 2022 begann, als der lokale AfD-Verband erstmals die Teilnahme der Stadt anfocht.
Ausgelöst wurde der Streit, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach argumentierte, die Mitgliedschaft der Stadt verstoße gegen die politische Neutralitätspflicht. 2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD zunächst recht. Nürnberg legte jedoch Berufung ein, was zum jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führte.
Das Gericht wies die Klage der AfD, wonach die Kritik des Bündnisses an der Partei gegen die Neutralitätspflicht der Stadt verstoße, nicht in vollem Umfang zurück. Stattdessen wies es ein untergeordnetes Gericht an, zwei zentrale Fragen zu prüfen: Ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg unangemessenen Einfluss auf das Bündnis ausübt.
Dem Bündnis gegen Rechtsextremismus gehören 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen an. Nürnberg steuert jährlich 30.000 Euro zum Verein bei, der das Bündnis finanziert, während die Metropolregion Nürnberg weitere 10.000 Euro pro Jahr beiträgt. Zudem wird das Netzwerk durch weitere öffentliche Mittel unterstützt.
Der Fall geht nun zur vertieften Prüfung an ein untergeordnetes Gericht zurück. Eine endgültige Entscheidung wird zeigen, ob Nürnberg ohne Verletzung der Neutralitätsregeln im Bündnis bleiben darf. Das Ergebnis könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie sich andere Städte in ähnlichen antiextremistischen Netzwerken engagieren.






