Niedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab 2026
Lidia HartungNiedersachsen vereinheitlicht Arzneimittelversorgung für Arztpraxen ab 2026
Neues einheitliches Abkommen zur Arzneimittelversorgung von Arztpraxen in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist ein neues, einheitliches Abkommen zur Belieferung von Arztpraxen mit Praxisbedarf unterzeichnet worden. Die Vereinbarung, die ab dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt, ersetzt bisherige zersplitterte Regelungen und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Ziel ist es, die Abläufe für Apotheken zu vereinfachen, die Ärzte im gesamten Bundesland mit essenziellen Medikamenten versorgen.
Der Landesapothekerverband (LAV) und die Krankenkassen hatten das Abkommen ausgehandelt, nachdem die bisherigen Vorschriften zum 31. Dezember 2025 ausliefen. Den Verhandlungen war eine vorübergehende Aussetzung der alten Regeln ab dem 11. Februar 2026 vorausgegangen. Eine Friedenspflicht sicherte während dieser Phase die unterbrechungsfreie Versorgung, bis das neue System greift.
Der Vertrag führt erstmals einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf ein. Zudem sieht er eine zweistufige Anpassung der Impfstoffliefer-Vergütungen für Vertragsärzte vor: Apotheken erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis, in der zweiten Phase steigt der Betrag auf einen Euro.
Zum Praxisbedarf zählen laut Vereinbarung Medikamente und Materialien, die bei Behandlungen, in Notfällen oder für mehrere Patienten benötigt werden – darunter Arzneimittel, Impfstoffe und Verbandsmaterial. Das neue Rahmenwerk soll Bürokratie abbauen und gleichzeitig eine effiziente, kostengünstige und qualitativ hochwertige Bereitstellung lebenswichtiger medizinischer Produkte gewährleisten.
Das Abkommen schafft ein modernes, verlässliches System für die Arzneimittelversorgung von Arztpraxen in Niedersachsen. Es ersetzt veraltete Flickwerk-Regelungen durch einen standardisierten Ansatz, der für alle Kassen gilt. Die Änderungen gelten flächendeckend für Apotheken, die Praxen beliefern, sobald die neuen Vorschriften im kommenden Jahr in Kraft treten.