Neue Steuerregel: 75 Prozent Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Ekkehard ScheelNeue Steuerregel: 75 Prozent Abschreibung für Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Neue Steuerregel ermöglicht deutschen Unternehmen höhere Abschreibung für Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr
Ab dem 1. Juli 2025 können deutsche Unternehmen den Großteil der Kosten für elektrische Dienstwagen bereits im ersten Jahr abschreiben. Die Änderung gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge, doch nicht alle Leasingverträge kommen für diesen Vorteil infrage.
Laut der aktualisierten Regelung dürfen Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises eines Elektro-Dienstwagens im ersten Jahr absetzen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze auf 10, 5, 5, 3 und schließlich 2 Prozent. Mit dieser Förderung soll der Umstieg auf Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten beschleunigt werden.
Die meisten herkömmlichen Leasingverträge qualifizieren sich nicht für die Sonderabschreibung. Eine Ausnahme bildet das Vollamortisationsleasing, bei dem die Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierungskosten decken. Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Unternehmen das Fahrzeug entweder übernehmen oder die Nutzung unter denselben Bedingungen fortsetzen.
Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass Tausende Unternehmen von der neuen Regelung profitieren könnten. Exakte Zahlen liegen zwar nicht vor, doch die steigenden Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge und die steuerlichen Anreize deuten auf großes Interesse hin. Die Maßnahme ist Teil der Bemühungen, nachhaltige Mobilität in der Wirtschaft zu fördern.
Die neue Abschreibungsmethode gilt nur für Elektro-Dienstwagen, die nach dem 1. Juli 2025 gekauft oder im Rahmen eines Vollamortisationsleasings angemietet werden. Unternehmen mit Standard-Leasingverträgen gehen leer aus. Die Regelung soll die Anfangskosten senken und den Wandel hin zu elektrischen Fuhrparks beschleunigen.






