23 March 2026, 20:38

Neue Hilfsmittel-Regeln: Was Apotheken seit März 2023 beachten müssen

Ein Apothekenschrank voller verschiedener ordentlich sortierter Medikamentenschachteln und Behälter.

Neue Hilfsmittel-Regeln: Was Apotheken seit März 2023 beachten müssen

Neue Regeln für Hilfsmittel-Verträge seit 1. März 2023 in Kraft

Seit dem 1. März 2023 gelten neue Vorschriften für die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, die sich auf Apotheken auswirken, die mit der Knappschaft und den Ortskrankenkassen (LKK) zusammenarbeiten. Die Änderungen führen strengere Anforderungen ein – abhängig davon, ob Produkte als "apothekenübliche" oder "nicht-apothekenübliche" Hilfsmittel eingestuft werden. Apotheker müssen sich nun mit aktualisierten Vorqualifizierungsverfahren (PQ) für bestimmte Lieferungen auseinandersetzen.

Die Agentur für Vorqualifizierung (AfPQ) informierte die Apotheken in einer E-Mail über die Neuerungen. Dem neuen System zufolge bleibt die Vorqualifizierung für "nicht-apothekenübliche" Hilfsmittel, die in den Anlagen 1B bis 1L aufgeführt sind, weiterhin verpflichtend. Dazu zählen etwa Absauggeräte, Bade- und Toilettenhilfen, Bandagen sowie Therapieknetmasse. Diese fallen unter die Versorgungskategorie 32A, zu der auch Orthesen, Stützschienen, Spezialeinlagen und Prothesenkomponenten gehören.

Für "apothekenübliche" Hilfsmittel aus Anlage 1A ist hingegen keine PQ-Genehmigung mehr erforderlich. Allerdings müssen sich Apotheken aktiv über das Online-Portal der AfPQ für Verträge registrieren, die "nicht-apothekenübliche" Artikel umfassen. Die Behörde bietet Unterstützung an, um den Apotheken die Erfüllung der neuen PQ-Anforderungen zu erleichtern.

Ein Apothekeninhaber aus Niedersachsen kritisierte indes die bisherige Vorgehensweise der AfPQ. Er verwies auf anhaltende technische Probleme sowie aufdringliche Werbe-E-Mails. Trotz dieser Bedenken bleiben die überarbeiteten Regeln bestehen, und die Apotheken sind verpflichtet, sie bis zur Frist im März 2023 umzusetzen.

Die Änderungen bedeuten, dass Apotheken künftig genau zwischen den Produktkategorien unterscheiden müssen, bevor sie Hilfsmittel ausgeben. Wer sich nicht für "nicht-apothekenübliche" Artikel registriert, riskiert Vertragsverstöße mit der Knappschaft und den LKK. Die AfPQ bietet weiterhin Beratung an, doch einige Apotheker äußern weiterhin Vorbehalte gegenüber dem Verfahren.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle