Nach 48 Jahren gibt Tourist gestohlenen Bierkrug an Münchner Hofbräuhaus zurück
Lidia HartungNach 48 Jahren gibt Tourist gestohlenen Bierkrug an Münchner Hofbräuhaus zurück
Ein Tourist hat einen Bierkrug zurückgegeben, den er vor fast 50 Jahren aus dem Münchner Hofbräuhaus entwendet hatte. Der Mann, der das Ein-Liter-Gefäß 1976 mitgenommen hatte, schickte es mit einem Brief zurück, in dem er erklärte, er habe immer gewusst, dass es falsch war. Zusammen mit dem Krug legte er 20 Euro bei – als verspätete Bezahlung für das gestohlene Stück.
Der Vorfall ist kein Einzelfall: Ähnliche Rückgaben kommen im berühmten Wirtshaus mehrmals im Jahr vor.
Der anonyme englischsprachige Besucher gestand in seinem Schreiben, er habe den Krug 1976 nach einem Besuch "versehentlich" mit nach Hause genommen. Obwohl er ihn jahrzehntelang behielt, beteuerte er, nie vergessen zu haben, dass er dafür nicht bezahlt habe. Der zurückgesandte Krug traf mit einem 20-Euro-Schein ein, den das Hofbräuhaus nun an die Bunte Münchner Kindl-Stiftung spenden wird, die bedürftige Kinder unterstützt.
Solche Rückgaben sind überraschend häufig. Allein in den letzten fünf Jahren wurden etwa 1.200 Krüge zurückgegeben oder entschädigt, wie die Aufzeichnungen des Bierpalasts zeigen. 2020 schickte eine Amerikanerin einen Krug zurück, den sie 55 Jahre zuvor aus dem Platzl-Biergarten entwendet hatte.
Das Hofbräuhaus führt zwar keine genaue Statistik über fehlende Krüge, hat aber Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um Diebstähle zu erschweren. Dennoch erhalten die Mitarbeiter drei- bis viermal jährlich ähnliche Briefe oder zurückgesandte Gegenstände. Oft handelt es sich um Touristen, die Jahre später beschließen, ihren längst vergangenen Fehler wiedergutzumachen.
Der zurückgegebene Krug und die beigefügten 20 Euro kommen nun einer lokalen Hilfsorganisation zugute. Zwar geht das Hofbräuhaus nicht aktiv gegen fehlende Stücke vor, doch die regelmäßigen Rückgaben zeigen, dass manche Besucher irgendwann beschließen, alte Schuld zu begleichen. Das Traditionslokal nimmt verlorenes Eigentum weiterhin gern zurück – ganz gleich, wie viel Zeit vergangen ist.