18 April 2026, 00:37

Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um defektes Silo vor Bundesgerichtshof

Nahaufnahme einer gebrochenen, wetterfesten Straßoberflöche mit tiefen, breiten Rissen.

Landwirt gewinnt jahrzehntelangen Rechtsstreit um defektes Silo vor Bundesgerichtshof

Ein Landwirt hat einen langjährigen Rechtsstreit um ein mangelhaftes Silo aus dem Jahr 2010 gewonnen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Bauunternehmen die vollen Reparaturkosten tragen muss und hob damit ein früheres Urteil auf, das die Kostenaufteilung vorsah. Im Mittelpunkt des Falls standen Risse und Mängel, die kurz nach der Fertigstellung auftraten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Streit begann, als ein Bauunternehmen im September 2010 für den Landwirt ein Befahrsilo errichtete. Bereits nach wenigen Monaten zeigten sich Risse und unebene Oberflächen. Besorgt um die Standfestigkeit leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

2015 forderte der Landwirt 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst recht und sprach ihm die volle Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Zahlung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt trage aufgrund der jahrelangen Nutzung eine Mitschuld.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun revidiert. Er bestätigte, dass der Landwirt Anspruch auf ein mangelfreies Silo habe, wie ursprünglich zugesichert. Zudem stellte das Gericht klar, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig zu beheben habe – unabhängig vom Zustand des Silos im Laufe der Zeit.

Die endgültige Entscheidung bedeutet, dass das Bauunternehmen die gesamten Reparaturkosten in Höhe von 120.000 Euro übernehmen muss. Das Urteil stärkt das Recht des Landwirts auf eine fehlerfreie Konstruktion, wie im ursprünglichen Vertrag vereinbart, und schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über Bauqualität.

Quelle