23 March 2026, 04:28

Krebszentrum muss Rezept für verstorbenen Patienten zurückzahlen – und was die ePA ändern soll

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Menge, die Steuerzahler sparen werden, da Medicare niedrigere Arzneimittelpreise aushandeln kann" mit einem Logo.

Krebszentrum muss Rezept für verstorbenen Patienten zurückzahlen – und was die ePA ändern soll

Ein bayerisches Krebszentrum wurde verurteilt, die Kosten für ein Rezept zu erstatten, das für einen bereits verstorbenen Patienten ausgestellt worden war. Das Urteil erging vom Sozialgericht München, nachdem die Klinik 17 Tage nach dem Tod des Patienten ein Rezept für Pamorelin – ein Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs – ausgestellt hatte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die finanziellen Risiken für Ärzte und die Notwendigkeit strengerer Kontrollen bei der medizinischen Abrechnung.

Unterdessen soll die schrittweise Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland solche Fehler künftig verhindern. Ab Januar 2025 erhalten alle Versicherten automatisch eine ePA, sofern sie nicht widersprechen. Das System verspricht eine bessere Datenfreigabe, hatte seit seinem Start 2021 jedoch mit Verzögerungen und technischen Hürden zu kämpfen.

Die Klinik hatte Pamorelin – ein injizierbares Medikament gegen Prostatakrebs – verschrieben, ohne zu wissen, dass der Patient bereits verstorben war. Das Münchner Sozialgericht erklärte die Verordnung für ungültig, da Abrechnungen für Leistungen nach dem Tod eines Patienten gesetzlich verboten sind. Die Richter wiesen darauf hin, dass Vertragsärzte keine Ansprüche für Befunde oder Behandlungen geltend machen dürfen, sobald ein Patient verstorben ist.

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Das Gericht erkannte zwar den wirtschaftlichen Druck an, unter dem Onkologen stehen, betonte jedoch, dass eine bessere Praxisorganisation solche Fehler vermeiden könnte. Ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenzustands hätte den Irrtum verhindern können, so die Richter. Sie äußerten zudem die Hoffnung, dass das ePA-System, sobald es voll funktionsfähig ist, Ärzte künftig umgehend über den Tod eines Patienten informieren wird.

Seit Oktober 2025 ist die ePA in Krankenhäusern, Apotheken und Kliniken verpflichtend, ab Januar 2025 werden Versicherte automatisch eingebunden. Das System soll den Zugang zu medizinischen Unterlagen – darunter Befunde und Medikationen – über einen ePass ab März 2026 vereinfachen. Technische Herausforderungen und Softwareprobleme haben die Umsetzung jedoch gebremst. Zwar könnten onkologische Zentren wie die bayerische Klinik von einer besseren Datennutzung profitieren, konkrete Auswirkungen sind in öffentlichen Quellen jedoch nicht dokumentiert.

Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass die Klinik die Rezeptkosten zurückerstatten muss. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, den Status eines Patienten vor der Abrechnung zu prüfen. Mit dem Ausbau der ePA könnten Ärzte künftig automatisch über Todesfälle informiert werden – und damit das Risiko ähnlicher Fehler verringern.

Quelle