Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – ohne Schlupflöcher
H.-Dieter HuhnHubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – ohne Schlupflöcher
Bundesjustizministerin will Gesetzesänderung gegen frauenfeindliche Tötungsdelikte
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Morde strengere zu ahnden. Künftig sollen Tötungen aus frauenfeindlichen oder besitzergreifenden Motiven konsequent als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden.
Bisher können Taten, die von Besitzansprüchen oder Kontrollzwang geprägt sind, zwar als Mord verfolgt werden. Allerdings entgehen einige Täter härteren Strafen, indem sie verminderte Schuldfähigkeit geltend machen – was oft zu einer Verurteilung wegen Totschlags führt. Während Totschlag kürzere Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung nach sich zieht, ermöglicht eine Mordverurteilung lebenslange Freiheitsstrafen.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Nach der geplanten Neuregelung soll automatisch ein Mordvorwurf erhoben werden, wenn das Opfer allein wegen seines Geschlechts getötet wurde. Erfasst werden sollen auch Fälle, in denen frauenspezifischer Hass oder Unterdrückungswille die Tat motivieren.
Die Ministerin begründet den Reformbedarf damit, dass die aktuellen Gesetze die Schwere solcher Verbrechen nicht ausreichend abbilden. Durch die Ausweitung des Mordtatbestands sollen klarere rechtliche Konsequenzen für Femizide und vergleichbare Straftaten geschaffen werden.
Wird die Reform verabschiedet, würden geschlechterbasierte Tötungen systematisch als Mord geahndet. Damit entfielen rechtliche Schlupflöcher, die bisher zu milderen Urteilen führen können. Die Änderung ist Teil eines größeren Vorhabens, den Schutz vor Gewalt gegen Frauen zu stärken.






