Gericht kippt NPD-Auflagen: Braunschweig verliert wichtige Kontrollinstrumente
H.-Dieter HuhnGericht kippt NPD-Auflagen: Braunschweig verliert wichtige Kontrollinstrumente
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Auflagen für eine rechtsextreme Kundgebung der NPD-Partei gekippt. Die Stadt hatte bestimmte Kleidungsstücke und Parolen verboten, doch die Richter urteilten, dass diese Maßnahmen zu weit gingen. Behörden sehen sich nun mit engeren rechtlichen Spielräumen konfrontiert, um künftige Demonstrationen zu kontrollieren.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob Teile der von der Stadt verhängten Beschränkungen vor einer geplanten NPD-Kundgebung auf. Zu den aufgehobenen Regelungen zählten Verbote von Kleidung mit versteckten Abkürzungen, die auf verbotene NS-Organisationen verweisen. Zudem strich das Gericht Verbote von Parolen, die verbotene NS-Organisationen verherrlichten oder deren Wiederbelebung anstrebten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Auflagen zu stark in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingriffen. Ein Eilantrag der Stadt beim Oberverwaltungsgericht scheiterte, sodass das ursprüngliche Urteil Bestand hat.
Tobias Pollmann, Leiter der Öffentlichen Ordnung in Braunschweig, bedauerte die Entscheidung. Er räumte ein, dass das Urteil akzeptiert werden müsse, warnte jedoch, es zeige die engen rechtlichen Grenzen auf, die selbst bei umstrittenen Versammlungen gelten.
Mit dem Richterspruch fallen mehrere Hürden weg, die die Stadt der NPD-Kundgebung auferlegt hatte. Den Behörden bleiben damit weniger Mittel, um ähnliche Veranstaltungen in Zukunft einzuschränken. Das Urteil präzisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunen im Umgang mit rechtsextremen Aufmärschen.






