Bundesregierung will soziale Medien für unter 14-Jährige verbieten lassen
Mia StollBundesregierung will soziale Medien für unter 14-Jährige verbieten lassen
Die deutsche Bundesregierung drängt auf strengere Altersprüfungen in sozialen Medien in ganz Europa. Den Plänen zufolge müssten Plattformen das Alter ihrer Nutzer überprüfen und jüngeren Kindern den Zugang beschränken. Ein Vorschlag aus Niedersachsen geht sogar noch weiter und fordert ein vollständiges Verbot sozialer Medien für unter 14-Jährige.
Hintergrund der Initiative sind wachsende Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen suchterzeugender Algorithmen und KI-gestützter Empfehlungen auf junge Nutzer. Die Ministerin für Europaangelegenheiten, Melanie Walter, schlug vor, den EU-Digitalen Identitätsnachweis (EUDI Wallet) für die Altersverifikation einzusetzen. Dieses System würde Plattformen verpflichten, datenschutzkonforme Prüfungen durchzuführen, bevor sie Zugang gewähren.
Ministerpräsident Olaf Lies warnte, dass Minderjährige nicht ausreichend vor den manipulativen Mechanismen sozialer Medien geschützt seien. Viele große Plattformen, darunter Meta und TikTok, haben ihren europäischen Sitz in Irland, was eine EU-weite Regulierung für deutsche Behörden zur Priorität macht. Zwar hat die Europäische Kommission Leitlinien für 2025 vorgelegt, konkrete Maßnahmen seitens der Unternehmen stehen jedoch noch aus.
Die Bundesregierung fordert altersgerechte Inhalte für Jugendliche unter 16 Jahren, die frei von schädlichen Algorithmen sind. Die Diskussionen auf einem EU-Gipfel im März 2026 werden voraussichtlich die endgültigen Regeln prägen. Der Druck wächst dabei durch den Digital Services Act (DSA).
Sollten die neuen Vorschriften verabschiedet werden, müssten soziale Medien strengere Alterskontrollen einführen. Die EU-Digitale Identitätsbörse könnte zum Standard für die Verifikation werden und so die Einhaltung der Regeln in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. Plattformen, insbesondere solche mit europäischem Hauptsitz in Irland, stehen vor einer verschärften Aufsicht.






