Braunschweigs Abschiebehaftzentrum bleibt seit Eröffnung ungenutzt
Abschiebehaftzentrum in Braunschweig steht seit Eröffnung Mitte 2025 leer
Die Einrichtung in Braunschweig, die für die Unterbringung von Ausländern mit vollziehbarer Ausreisepflicht vorgesehen war, ist seit ihrer Eröffnung im Sommer 2025 ungenutzt. Die vom Land betriebene Haftstätte sollte als Teil eines Maßnahmenpakets dienen, das nach einem viel beachteten Mordfall eingeführt wurde.
Offiziell in Betrieb genommen wurde das Zentrum im Juli 2025 als Bestandteil der Abschiebeinfrastruktur Niedersachsens. Seine Aufgabe bestand darin, Personen festzusetzen, die sich ihrer Abschiebung aktiv widersetzten, obwohl sie rechtlich zur Ausreise verpflichtet waren. Innenministerin Daniela Behrens hatte die Pläne nach dem Mord an Liana K. vorgestellt und die Einrichtung als zentrales Instrument zur Durchsetzung der Abschiebepraxis beworben.
Trotz voller Betriebsbereitschaft bleibt die Haftstätte jedoch leer. Gerichte entscheiden zunehmend über Abschiebehaft oder Vorführungshaft anstelle einer Verlegung in das Zentrum. Diese rechtliche Entwicklung hat dazu geführt, dass die Einrichtung in Braunschweig seit ihrer Eröffnung ungenutzt bleibt.
Das Zentrum wird weiterhin ohne Belegung betrieben. Sein Leerstand spiegelt einen größeren Trend in der juristischen Handhabung von Abschiebefällen wider. Vorerst bleibt die Einrichtung einsatzbereit – doch ohne Insassen.






