Brandenburg führt als erstes Bundesland Verbot religiöser Symbole in Gerichtssälen ein
H.-Dieter HuhnBrandenburg führt als erstes Bundesland Verbot religiöser Symbole in Gerichtssälen ein
Brandenburg will als erstes Bundesland ein Verbot religiöser Symbole in Gerichtssälen einführen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass richterliche Entscheidungen frei von jedem Einfluss jenseits des Gesetzes wirken. Richter:innen und Staatsanwält:innen dürfen dann während der Verhandlungen keine sichtbaren Kopftücher, Kippa oder Kreuze mehr tragen.
Der geplante Gesetzesentwurf folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals hatten die Karlsruher Richter den Ländern erlaubt, Neutralitätsregeln für Beamte – einschließlich der Justiz – vorzuschreiben. Die rot-schwarze Koalitionsregierung Brandenburgs setzt diese Vorgabe nun in die Praxis um.
Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Gesetze erlassen. Die Frage, inwieweit Beamte ihre Religion sichtbar ausleben dürfen, sorgt in Deutschland immer wieder für kontroverse Debatten. Der Brandenburgische Richterbund unterstützt die geplante Regelung öffentlich und argumentiert, sie stärke das Vertrauen der Bürger:innen in die Justiz.
Das Justizministerium in Potsdam hat noch nicht bestätigt, wann das Gesetz final verabschiedet wird. Das Verbot würde sich ausschließlich auf Richter:innen und Staatsanwält:innen beziehen, nicht jedoch auf weiteres Gerichtspersonal oder Besucher:innen.
Sollte das Gesetz in Kraft treten, unterstreicht es das Prinzip, dass juristische Entscheidungen als neutral wahrgenommen werden müssen. Bürger:innen sähen dann Richter:innen und Staatsanwält:innen ohne religiöse Symbole – und hätten so weniger Grund, Befangenheit zu befürchten. Wann die Regelung genau umgesetzt wird, steht derzeit noch nicht fest.






