Berliner Gericht verurteilt Betrug mit Krankenkassen-Daten zu Bewährung
Lidia HartungBerliner Gericht verurteilt Betrug mit Krankenkassen-Daten zu Bewährung
Ein Berliner Gericht hat zwei Männer, die in einen Bestechungs- und Betrugsfall im Zusammenhang mit gesetzlichen Krankenkassen verwickelt waren, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Manipulation von Patientenakten, um höhere Zahlungen zu erschleichen. Ein dritter Angeklagter wurde in allen Punkten freigesprochen.
Das Urteil folgt auf Vorwürfe, wonach die Männer vor über einem Jahrzehnt Diagnosecodes ohne Rücksprache mit Ärzten verändert hatten, um so höhere Zuweisungen von den Krankenkassen zu erhalten. An dem Betrugssystem war ein 62-jähriger ehemaliger Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) sowie zwei Mittäter beteiligt. Den Ermittlungen zufolge erhielt der Vorstand von den anderen Beteiligten Datenträger und genehmigte Änderungen in den Patientendaten. Durch diese Manipulationen konnte die Krankenkasse überhöhte Zahlungen einfordern.
Das Gericht stellte fest, dass der ehemalige KV-Vorstand die Machenschaften als Möglichkeit sah, die Finanzen der Vereinigung zu verbessern, während gleichzeitig der Krankenkasse geholfen wurde. Er erhielt eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Vorteilsannahme. Ein 46-jähriger Mitarbeiter der Krankenkasse, der das Vorhaben als Karrierechance betrachtete, wurde zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt.
Die gefälschten Unterlagen datierten bis ins Jahr 2015 zurück, weitere Vorwürfe aus dem Jahr 2014 konnten jedoch nicht bewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, darunter Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten sowie eine Einziehung von 250.000 Euro von der KV Berlin. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Angeklagten keinen persönlichen Gewinn aus den illegalen Absprachen gezogen hätten.
Ein dritter Angeklagter, ebenfalls ein Mitarbeiter der Krankenkasse, wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.
Die Strafen fielen milder aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Während der ehemalige KV-Vorstand und der Versicherungsmitarbeiter mit Bewährungsstrafen und Geldbußen davonkommen, geht der dritte Angeklagte straffrei aus. Das Urteil beendet einen Fall, der die Manipulation von Krankenkassenzuweisungen durch gefälschte medizinische Unterlagen aufgedeckt hatte.






