Berliner Gericht urteilt: Apotheken haften für illegale Online-Werbung von Drittanbietern
Ekkehard ScheelBerliner Gericht urteilt: Apotheken haften für illegale Online-Werbung von Drittanbietern
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken rechtlich für unzulässige Werbung verantwortlich sind, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil fällt nach einem Fall, in dem eine Apotheke mit DoktorABC kooperierte – einer Website, auf der Patienten verschreibungspflichtige Medikamente über einen Online-Fragebogen auswählen.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte zuvor gewarnt, dass solche Kooperationen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sogar die Betriebserlaubnis von Apotheken gefährden könnten. Das Landgericht Berlin II urteilte nun, dass Apotheken sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können, wenn Drittanbieter-Plattformen verschreibungspflichtige Arzneimittel bewerben – selbst wenn dabei keine konkreten Präparate namentlich genannt werden. Das Urteil steht im Einklang mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, die bestätigt, dass Werbeverbote gesamte Medikamentenkategorien umfassen und nicht nur Einzelprodukte.
Die AKNR betonte, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln, da dies das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt. Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin und Geschäftsführerin der Kammer, erklärte, das Urteil setze einen wichtigen Präzedenzfall für den bundesweiten Patientenschutz.
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt eine vorläufige, gegenteilige einstweilige Verfügung zu den Praktiken von DoktorABC erlassen. Das aktuelle Urteil stärkt jedoch die strengere Rechtsdurchsetzung. Das Jurateam der AKNR wird die Entscheidung nun detailliert prüfen und weitere Schritte einleiten, um gegen illegale Werbemodelle vorzugehen.
Das Gerichtsurteil stellt Apotheken vor die klare Verantwortung für ihre Rolle bei der Online-Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente. Wer weiterhin mit Plattformen wie DoktorABC zusammenarbeitet, muss mit rechtlichen Konsequenzen und Risiken für die Betriebserlaubnis rechnen. Die AKNR hat unmissverständlich klargestellt: Die Einhaltung der Werberegeln ist unverhandelbar – unabhängig davon, wer die Plattform betreibt.






