Asylabweisungen an der Grenze: Warum Dobrindts umstrittene Praxis juristisch wackelt
H.-Dieter HuhnAsylabweisungen an der Grenze: Warum Dobrindts umstrittene Praxis juristisch wackelt
Deutschlands umstrittene Praxis der Asylabweisungen an der Grenze steht vor schweren juristischen Herausforderungen. Interne Unterlagen zeigen, dass Beamte des Innenministeriums die Maßnahme wiederholt kritisiert haben. Über 1.300 Seiten an Akten belegen erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.
Am 7. Mai 2025 unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt eine Weisung, die Grenzbeamten erlaubt, Asylsuchende abzuweisen. Seither wurden monatlich durchschnittlich 113 Personen die Einreise verweigert – doch Belege für die Notwendigkeit dieser Praxis fehlen bis heute.
Selbst nach der Wahl 2025 äußerte die EU-Rechtsabteilung des Ministeriums Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Ein Beamter bezeichnete den Ansatz als "potenziell brandgefährlich" und "rechtlich nicht haltbar". Zudem wiesen die Experten darauf hin, dass Deutschland eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" nachweisen müsste, um die Abweisungen zu rechtfertigen – was bisher nicht gelungen ist.
Trotz Anfragen hat kein einziges der 16 Bundesländer Daten vorgelegt, die eine solche Bedrohungslage belegen. Das Ministerium selbst schätzte, dass der Europäische Gerichtshof im Falle einer Klage mindestens neun Monate benötigen würde, um die Praxis zu stoppen.
Trotz interner Warnungen bleibt die Grenzabweisungspolitik in Kraft. Ohne handfeste Beweise für eine Krise wirkt ihre rechtliche Grundlage brüchig. Die Dokumente deuten darauf hin, dass Deutschland sich auf lange juristische Auseinandersetzungen einstellen muss.






