ZDK warnt vor undurchführbaren EU-Regeln zur Fahrzeugkennzeichnung
Ekkehard ScheelZDK warnt vor undurchführbaren EU-Regeln zur Fahrzeugkennzeichnung
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat schwere Bedenken gegen die von der Europäischen Kommission geplanten Regeln zur Fahrzeugkennzeichnung erhoben. Die neuen Vorschriften, die eine veraltete Richtlinie aus dem Jahr 1999 ersetzen sollen, zielen darauf ab, Informationen zu Kraftstoffverbrauch und Emissionen für Autokäufer zu standardisieren. Doch der ZDK warnt, dass zentrale Aspekte des Plans in der Praxis undurchführbar seien.
In einem acht Punkte umfassenden Positionspapier fordert der Verband grundlegende Änderungen am Entwurf. So solle die verpflichtende Kennzeichnungspflicht nur für Neuwagen, nicht aber für Gebrauchtfahrzeuge gelten. ZDK-Präsident Thomas Peckruhn verwies auf rechtliche und praktische Probleme: Viele Gebrauchtwagen wären im Laufe der Zeit technisch verändert worden, was eine exakte Angabe von Verbrauch und Emissionen erschwere – oder gar unmöglich mache.
Kritik übt der Verband auch an der geplanten Pflichtangabe zum Batteriezustand bei gebrauchten Elektroautos. Peckruhn warnte, solche Vorgaben könnten Händler dazu veranlassen, ältere Gebrauchtwagen komplett aus dem Sortiment zu nehmen – mit der Folge eines schrumpfenden Marktes. Ein weiteres zentrales Problem sei die Inkompatibilität der Prüfstandards: Ältere Fahrzeuge wurden nach dem veralteten NEDC-Verfahren zertifiziert, neuere Modelle nach dem WLTP-Messzyklus. Die Umrechnung zwischen beiden Systemen führe zu unnötiger Komplexität.
Über die Kennzeichnungspflicht hinaus fordert der ZDK klare Regelungen, wer für die Einhaltung verantwortlich ist – Hersteller, Händler oder Online-Plattformen. Zudem brauche es eine einheitliche Marktüberwachung in der gesamten EU, um unterschiedliche Umsetzungspraxen zu vermeiden. Peckruhn appellierte an das Bundeswirtschaftsministerium, sich in Brüssel für praxistauglichere Vorschriften einzusetzen.
Sobald der Plan von Rat und Parlament verabschiedet ist, tritt er unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft – ohne nationale Ratifizierung. Die Einwände des ZDK zielen weniger gegen das Prinzip einer besseren Verbraucherinformation als vielmehr gegen praktische Hürden. Sollten die Regeln in der aktuellen Fassung beschlossen werden, drohten Händlern rechtliche Risiken und höhere Kosten. Zudem könnte das Angebot an älteren Gebrauchtwagen auf dem Markt eingeschränkt werden.
