Wolfenbüttel stellt kommunale Grabpflege ein – was das für Angehörige bedeutet
Ekkehard ScheelWolfenbüttel stellt kommunale Grabpflege ein – was das für Angehörige bedeutet
Stadtrat von Wolfenbüttel stimmt nächste Woche über Ende der kommunalen Grabpflege ab
Nächste Woche soll der Stadtrat von Wolfenbüttel über einen Vorschlag abstimmen, die städtischen Dienstleistungen zur Grabpflege einzustellen. Die Entscheidung folgt auf jahrelange finanzielle Belastungen und administrative Herausforderungen. Bestehende Verträge sollen nun schrittweise bis 2026 auslaufen.
Ab dem 1. Juli 2023 wird Wolfenbüttel keine kommunale Grabpflege mehr anbieten. Zudem stellt die Stadt die Vergabe neuer Verträge für die private Grabpflege auf ihren Friedhöfen ein. Mit diesem Schritt soll ein anhaltendes strukturelles Finanzierungsdefizit behoben werden – trotz früherer Gebührenerhöhungen.
Einzel- und Jahrespflegeverträge werden nach 2026 nicht mehr verlängert. Saisonale Pflegekräfte werden bei natürlichem Ausscheiden nicht nachbesetzt, was mit dem Auslaufen der aktuellen Vereinbarungen einhergeht. Die Verwaltung argumentiert, dass die Bereitstellung privater Grabpflege keine gesetzliche Verpflichtung darstelle und die Ressourcen unnötig belaste.
Die Stadt betont, dass eine öffentliche Leistung weder notwendig noch förderlich für einen funktionierenden Markt sei. Die Umstrukturierung zielt zudem darauf ab, Personalkosten zu senken, wobei die Anpassungen sozialverträglich gestaltet werden sollen.
Der Vorschlag markiert einen Wandel in der Friedhofsverwaltung Wolfenbüttels. Bei einer Zustimmung wird die Stadt künftig auf private Anbieter für die Grabpflege setzen. Die Änderung soll die administrative Belastung verringern und die langfristigen Kosten senken.






