Verbraucherschützer stoppen manipulative Kündigungstricks der Telekom
H.-Dieter HuhnVerbraucherschützer stoppen manipulative Kündigungstricks der Telekom
Telekom bestraft: Abschreckung bei Kündigungen
Kunden, die ihren Vertrag auf telekom.de kündigen, riskieren den Verlust ihrer Rufnummer und hohe Roaming-Gebühren im Ausland – dafür wurde die Deutsche Bahn (DB) nun belangt.
- Dezember 2025, 16:04 Uhr
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen die Deutsche Bahn (DB) eine formelle Abmahnung ausgesprochen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, auf seinem Kündigungsformular irreführende Methoden einzusetzen, um Kunden von einer Vertragsbeendigung abzuhalten. Die Behörden werfen dem Konzern vor, damit gegen das Digitale-Dienste-Gesetz zu verstoßen, indem manipulative Dark Patterns genutzt werden.
Im Mittelpunkt der Abmahnung steht das Online-Kündigungsformular auf telekom.de. Wenn Kunden dort ihren Vertrag beenden wollen, erscheint ein auffälliger magentafarbenen Kasten, der ihre Entscheidung infrage stellt. Darin werden mögliche Risiken aufgelistet – etwa der Verlust der Mobilfunknummer oder hohe Roaming-Kosten im Ausland.
Mit ihrer Maßnahme setzt die Verbraucherzentrale die Deutsche Bahn (DB) unter Druck, das Kündigungsverfahren zu überarbeiten. Kunden haben das Recht, den Anbieter zu wechseln, ohne ihre Nummer zu verlieren oder mit unangemessenen Roaming-Gebühren konfrontiert zu werden. Der Fall könnte richtungsweisend dafür werden, wie Unternehmen künftig Online-Kündigungen EU-konform gestalten müssen.
