Streit um Mitbestimmung bei EWP: Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam in Milliarden-Investition
Lidia HartungStreit um Mitbestimmung bei EWP: Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam in Milliarden-Investition
Gerichtliche Auseinandersetzung um Mitbestimmungsrechte bei Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) nimmt entscheidende Wendung
Ein Rechtsstreit um Mitbestimmungsrechte bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat vor dem Landgericht Potsdam eine wichtige Entwicklung genommen. Das Gericht gab dem Mehrheitsgesellschafter Stadtwerke Potsdam recht und stellte die Forderungen des Minderheitsgesellschafters Edis infrage. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, deutet die Entscheidung auf einen möglichen Rückschlag für Edis’ Klage gegen die Unternehmensführung der EWP hin.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Pläne der EWP, rund 1,3 Milliarden Euro in die Umstellung ihrer Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien zu investieren. Ein erheblicher Teil dieser Mittel – ein Kredit über 375 Millionen Euro – soll den Ausbau einer nachhaltigen Fernwärmeversorgung finanzieren. Edis argumentiert, die Satzung des Unternehmens sehe eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats vor, um die Interessen von Minderheitsgesellschaftern zu wahren. Zudem wirft das Unternehmen der EWP vor, bei zentralen Entscheidungen zur Wärmewende nicht ausreichend konsultiert zu haben.
Der vorsitzende Richter betonte in seiner Stellungnahme, dass grundlegende Unternehmensentscheidungen sich an den Mehrheitsverhältnissen der Gesellschafter und der Risikoverteilung orientieren müssten. Das Gericht stärkte damit die Rolle der Gesellschafterversammlung als primäres Beschlussgremium – und nicht die des Aufsichtsrats. Zwar deutete der Richter an, dass die Klage von Edis voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg habe, ein endgültiges Urteil steht jedoch noch aus.
Beide Parteien erhalten nun Gelegenheit, zu den vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung wird frühestens im Oktober erwartet, sodass der Streit vorerst ungelöst bleibt.
Die vorläufige Haltung des Gerichts festigt die Position der Stadtwerke Potsdam als Mehrheitsgesellschafter. Die Investitionen der EWP in erneuerbare Energien bleiben damit vorerst auf Kurs. Doch erst das endgültige Urteil wird zeigen, ob Edis’ Bedenken hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte rechtliche Anerkennung finden. Das Ergebnis könnte prägend für künftige Unternehmensentscheidungen bei der EWP sein.






