21 December 2025, 18:08

Polizei verhindert Schlägerei zwischen Fans in Hannover

Ein Fußballspiel im Gange mit sechs Spielern auf dem Feld, drei Fußballen sichtbar, zahlreichen Zuschauern in Regenmänteln mit Schirmen und mehreren Kameraleuten, die das Ereignis aufnehmen.

Polizei verhindert Schlägerei zwischen Fans in Hannover

Polizei verhindert Ausschreitungen zwischen Hooligans in Hannover

Die hannoversche Polizei hat nach dem Zweitligaspiel am Samstag eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Fans von Hannover 96 und dem SV Darmstadt verhindert.

9. November 2025, 10:01 Uhr

Eine gewaltsame Konfrontation zwischen Fußballfans wurde in Hannover nur knapp vermieden. Nach dem Zweitligaspiel zwischen Hannover 96 und dem SV Darmstadt griff die Polizei ein, als es am Samstag zu Zusammenstößen zwischen Anhängern beider Vereine kam. Trotz des schnellen Einschreitens der Beamten gab es mehrere Fälle von Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Die Ausschreitungen begannen nach dem Abpfiff der Partie Hannover 96 gegen den SV Darmstadt am 4. Oktober 2025. Dutzende Fans beider Mannschaften verließen das Stadion und suchten gezielt die Konfrontation. Die Polizei schritt umgehend ein, um eine großflächige Schlägerei zu verhindern.

Sechs Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren wurden später als Tatverdächtige identifiziert. Alle stammen aus dem Raum Hannover und werden nun wegen Störung der öffentlichen Ordnung ermittelt. Die Behörden bestätigten, dass die Männer versucht hatten, weitere Gewalt zu provozieren, gaben jedoch weder ihre Identitäten preis noch nannten sie konkrete Anklagepunkte.

Die Ermittler werten derzeit die Vorfälle aus, zu denen auch körperliche Angriffe und Sachbeschädigungen zählen. Schwerverletzte gab es demnach nicht, doch die Untersuchungen dauern noch an.

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Durch das entschlossene Vorgehen der Polizei konnte eine größere Auseinandersetzung zwischen den verfeindeten Fangruppen verhindert werden. Den Beteiligten drohen nun mögliche Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs. Die Behörden schließen weitere Maßnahmen im Rahmen der laufenden Ermittlungen nicht aus.