26 April 2026, 16:29

Osnabrück setzt neue Grundsteuersätze ab 2025 endgültig fest

Schwarz-weiß-Foto eines Steuerformulars mit Text- und numerischen Einträgen.

Osnabrück setzt neue Grundsteuersätze ab 2025 endgültig fest

Osnabrück hat seine Grundsteuersätze im Rahmen der bundesweiten Reform endgültig festgesetzt. Der Stadtrat bestätigte die Änderungen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Aktualisierte Steuerbescheide zusammen mit einem Erläuterungsblatt werden in Kürze an alle Grundstückseigentümer verschickt.

Die Finanzämter in Niedersachsen haben monatelang Grundstücke nach dem überarbeiteten Grundsteuergesetz neu bewertet. Die Reform erforderte eine Neubewertung, die nun darüber entscheidet, wie viel jeder Eigentümer zahlen muss.

Der Osnabrücker Rat beschloss, die Grundsteuer B aufkommensneutral zu gestalten – die Stadt wird also insgesamt nicht mehr einnehmen. Dennoch werden sich die individuellen Abgaben ändern: Bei manchen steigen sie, bei anderen sinken sie. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde auf 545 Prozent festgelegt, für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) auf 350 Prozent.

Der Rat lehnte zudem eine Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes ab und hält sich damit an das Versprechen der Reform, keine zusätzlichen Einnahmen zu generieren. Dennoch bleibt Gemeinden das Recht vorbehalten, die Sätze aus reformunabhängigen Gründen anzupassen.

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Osnabrück berechnet, indem der neue Einheitswert mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert wird. Die Stadt wird aktualisierte Bescheide mit einer Anleitung versenden, um die Änderungen zu erklären. Zwar bleibt das Gesamtsteueraufkommen gleich, doch die individuellen Zahlungen werden je nach Neubewertung variieren.

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