Niedersachsens Grundsteuerreform hält verfassungsrechtlicher Prüfung stand
Ekkehard ScheelNiedersachsens Grundsteuerreform hält verfassungsrechtlicher Prüfung stand
Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit einer Klage gegen das neue Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, dass die Reform von 2021 nicht verfassungswidrig sei, und beendete damit den Streit um deren Gültigkeit.
Der Fall begann, nachdem die Eigentümerin geltend gemacht hatte, ihr Gewerbeobjekt werde im Rahmen des Bodenrichtwertmodells übermäßig besteuert. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Revision beim Bundesfinanzhof in München zu. Letztlich bestätigte das Urteil jedoch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in der Steuerpolitik.
Die Reform war eine Reaktion auf Kritik des Bundesverfassungsgerichts an veralteten Bewertungsmethoden. Daraufhin verabschiedete die Bundesregierung bis Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz. Niedersachsen entschied sich für einen eigenen Weg und wich damit vom bundesweiten Modell ab.
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe den „mutigen Schritt“ des Landes zur Vereinfachung der Grundbesteuerung bestätigt, erklärte er. Das neue System trat Anfang 2025 in Kraft und ist so gestaltet, dass das Gesamtsteueraufkommen nicht steigt. Während einige Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter nun mehr zahlen, profitieren andere von sinkeren Abgaben.
Die Grundsteuer bleibt eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Mit ihr werden essentielle Leistungen wie Straßen, Schulen, Feuerwehren und Kitas finanziert. Das Urteil bestätigt, dass der Reformweg Niedersachsens rechtlich haltbar ist.






