Niedersachsens Agrarministerin attackiert EU-Pläne zu Gentechnik-Kennzeichnung
Lidia HartungMinister hält GMO-Entscheidung der EU für falsch - Niedersachsens Agrarministerin attackiert EU-Pläne zu Gentechnik-Kennzeichnung
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat die jüngsten Pläne der EU zur Lockerung der Kennzeichnungsvorschriften für genetisch veränderte Lebensmittel scharf kritisiert. Die im frühen Dezember beschlossenen Änderungen sehen vor, dass Produkte mit geringfügigen genetischen Anpassungen künftig ohne besondere Zulassung und Kennzeichnung in Europa auskommen sollen. Staudte wirft der EU vor, Verbrauchern damit das Recht auf eine informierte Wahl zu nehmen.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten hatten die Vereinbarung im Dezember finalisiert. Nach den neuen Regeln müssen nur noch Lebensmittel mit umfangreichen genetischen Veränderungen deutlich gekennzeichnet werden. Produkte mit kleineren Eingriffen könnten bald ohne entsprechende Hinweise in den Regalen landen.
Staudte äußert sich vehement gegen die Entscheidung. Sie warnt, dass der Verzicht auf Kennzeichnungen Verbraucher im Unklaren lasse – insbesondere jene, die gezielt auf gentechnisch veränderte Zutaten verzichten wollen. Zudem stellt die Ministerin die Behauptungen von Befürwortern infrage, wonach die Änderungen die Züchtungsfortschritte beschleunigen und den Pestizideinsatz reduzieren würden.
Ihre Bedenken erstrecken sich auch auf Landwirte und die Umwelt. Staudte verweist auf das Risiko von Kreuzkontaminationen, wenn genetisch veränderte Pflanzen im Freiland angebaut werden. Zudem fürchtet sie, dass die Neuregelung die Sortenvielfalt gefährden und Landwirte, die sich an das neue System anpassen müssen, zusätzlich finanziell belasten könnte.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen EU-weit in Kraft treten, auch in Deutschland, wo Niedersachsen weiterhin Widerstand leistet. Staudtes Kritikpunkte betreffen vor allem Verbraucherrechte, wirtschaftliche Belastungen für die Landwirtschaft und ökologische Risiken. Die Änderungen gelten ausschließlich für Produkte mit geringfügigen genetischen Veränderungen – Lebensmittel mit umfangreichen Eingriffen unterliegen weiterhin den bestehenden Kennzeichnungspflichten.
