Niedersachsen will Jagd auf freilaufende Katzen stärker einschränken – doch nicht ganz verbieten
Lidia HartungNiedersachsen will Jagd auf freilaufende Katzen stärker einschränken – doch nicht ganz verbieten
Geplante Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes verschärft Regeln zum Erschießen freilaufender Katzen
Eine geplante Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes soll die Bestimmungen zum Erschießen herumstreunender Hauskatzen verschärfen. Nach geltendem Recht dürfen freilaufende Katzen bereits ab einem Abstand von 300 Metern zu Wohnhäusern geschossen werden. Der neue Entwurf sieht strengere Auflagen vor und erweitert die geschützte Zone für Haustiere um 35 Prozent.
Das aktuelle Niedersächsische Landesjagdgesetz erlaubt es Jagdausübungsberechtigten, Katzen zu erlegen, die sich weiter als 300 Meter von einer Wohnung entfernen. Der neue Entwurf erhöht diese Distanz auf 350 Meter und schafft damit einen größeren Schutzbereich für die Tiere. Ein vollständiges Verbot, wie es für Hunde vorgesehen ist, sieht der Plan jedoch nicht vor.
Laut der überarbeiteten Fassung dürfen nur noch "offensichtlich verwilderte, freilaufende Hauskatzen" jenseits der 350-Meter-Grenze geschossen werden. Dies stellt eine Abkehr von der bisherigen Regelung dar, die das Erlegen aller freilaufenden Hauskatzen erlaubt. Unklar bleibt jedoch, wie verwilderte Katzen zu identifizieren sind und wer zum Schuss berechtigt sein soll. Der Kompromissvorschlag geht auf die Koalitionspartner SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurück. Er reagiert auf Bedenken, dass Katzen die heimische Tierwelt in Wäldern und Wiesen bedrohen sowie ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen. Der Entwurf liegt nun zur öffentlichen Anhörung aus, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.
Sollte die Reform verabschiedet werden, verringern sich die Umstände, unter denen Katzen geschossen werden dürfen. Zwar vergrößert sich der geschützte Aktionsradius, doch verwilderte Tiere könnten unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlegt werden. Die Bevölkerung hat nun Gelegenheit, den Entwurf zu prüfen und Stellung zu nehmen, bevor das Verfahren fortgesetzt wird.
