15 January 2026, 05:34

Niedersachsen verlängert Sonderregeln für 57 Kommunen im Wohnungsbau bis 2029

Ein altes Sachsen-Karte von Deutschland, das geografische Merkmale wie Flüsse, Berge und Städte zeigt, mit begleitendem Text, der regionale Informationen liefert.

Niedersachsen verlängert Sonderregeln für 57 Kommunen im Wohnungsbau bis 2029

Die Landesregierung Niedersachsens hat eine öffentliche Anhörung zur Verlängerung der Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte in 57 Kommunen eingeleitet. Die aktuelle Einstufung, die Sonderbauregeln zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ermöglicht, läuft Ende Dezember 2026 aus. Behörden, Verbände und betroffene Gemeinden können nun bis zum 31. Dezember 2029 prüfen und dazu Stellung nehmen. Am 10. Januar 2026 veröffentlichte das Niedersächsische Ministerium für Wohnen, Kommunales und Digitales eine offizielle Liste der 57 betroffenen Gebiete. Dazu zählen Städte wie Braunschweig, Celle, Oldenburg, Osnabrück und Lüneburg sowie kleinere Gemeinden wie Adelheidsdorf, Algermissen und Uetze. Alle diese Kommunen profitieren derzeit von den Erleichterungen nach § 201a des Baugesetzbuchs (BauGB), die den Bau von Wohnraum beschleunigen. Der nun zur Konsultation stehende Entwurf sieht vor, den Sonderstatus vom 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern. Diese Einstufung gibt den lokalen Behörden erweiterte Instrumente an die Hand – etwa ein ausgeweitetes Vorkaufsrecht für baureife Grundstücke oder strengere Bauverpflichtungen. Kommunale Spitzenverbände und die gelisteten Städte und Gemeinden können im Rahmen des Verfahrens Feedback einreichen. Wohnungsbauminister Grant Hendrik Tonne betonte die Notwendigkeit, diese Maßnahmen beizubehalten. Er argumentierte, dass eine Ausweitung des Wohnungsangebots entscheidend sei, um übermäßige Mietpreisanstiege zu verhindern und einkommensschwächeren Haushalten das Wohnen in ihren Heimatregionen zu ermöglichen. Die Verlängerung folgt den Empfehlungen eines aktuellen Fachgutachtens, das die anhaltende Wohnungsnot in der Region analysiert hat. Bei einer Genehmigung können die 57 Kommunen die Sonderplanungsrechte für weitere drei Jahre nutzen. Die Anhörungsphase bietet den lokalen Behörden und Akteuren die Möglichkeit, die endgültige Entscheidung mitzugestalten. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob die beschleunigten Wohnungsbaumaßnahmen über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt werden.

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