Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Lidia HartungNiedersachsen verlängert Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz bis 2029
Niedersachsen verlängert Ausweisung von Gebieten für Umwandlungsschutz und Mietpreisbremse bis Ende 2029
Vorspann: Darüber hinaus hat das Landeskabinett grünes Licht für die Verlängerung der Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gegeben. Mit der geplanten Gebietsausweisung wird sichergestellt, dass in diesen Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten auch in den kommenden Jahren bis zum 31. Dezember 2029 grundsätzlich genehmigungspflichtig bleibt (sogenannter Umwandlungsschutz).
Veröffentlichungsdatum: 25. November 2025, 11:52 Uhr
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Immobilien
Artikeltext: Die Landesregierung Niedersachsens hat den Schutz vor Wohnungsverknappung in 57 Kommunen bis Ende 2029 verlängert. Zu den Maßnahmen gehören eine Mietpreisbremse sowie strengere Vorschriften für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und in Regionen mit angespannten Märkten übermäßige Mietsteigerungen zu verhindern.
Nach den neuen Regelungen dürfen Vermieter in den ausgewiesenen Gebieten bei Neuvermietungen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Betroffen sind unter anderem Städte wie Hannover, Göttingen und Wolfsburg sowie weitere Gemeinden mit Wohnungsmangel. Eine vollständige Liste der betroffenen Kommunen ist in der am 25. November 2025 erlassenen Wohnungsmarktverordnung des Landes enthalten.
Die verlängerten Bestimmungen gelten bis zum 31. Dezember 2029. Sie betreffen Mietverträge sowie Umwandlungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten. Die Verantwortlichen sind überzeugt, dass diese Schritte dazu beitragen werden, bezahlbaren Wohnraum in ganz Niedersachsen zu sichern.
