23 December 2025, 03:04

Niedersachsen verlängert Hilfsleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen

Ein Krankenwagen steht auf der linken Seite einer Straße, während auf der rechten Seite ein Zelt viele Menschen schützt, mit einem Tisch und einem Stuhl in der Nähe.

Niedersachsen verlängert Hilfsleistungsfonds für Menschen mit Behinderungen

Niedersachsen verlängert Unterstützungsfonds für ehrenamtlich engagierte Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung Niedersachsen führt den Unterstützungsfonds für das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weitere sechs Jahre fort.

Veröffentlichungsdatum 22. Dezember 2025, 09:47 Uhr

Niedersachsen hat den Assistenzleistungsfonds verlängert, um Menschen mit Behinderungen in ehrenamtlichen Tätigkeiten zu fördern. Das Programm, das nun für weitere sechs Jahre läuft, soll es mehr Betroffenen ermöglichen, Verantwortung in lokalen Organisationen zu übernehmen. Sozialminister Dr. Andreas Philippi gab die Neuerungen bekannt, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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Der Fonds wird umstrukturiert und auf eine größere Zielgruppe ausgeweitet. Ab 2026 können kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder in örtlichen Behindertenbeiräten Fördermittel beantragen. Ziel ist es, finanzielle Hürden für ehrenamtlich engagierte Menschen mit Behinderungen in Vereinen, Parteien und Gremien abzubauen.

Feste jährliche Zuschüsse werden an Berechtigte ausgezahlt: Schwerbehinderte mit den Merkzeichen B, Bl oder H erhalten 1.000 Euro pro Jahr. Gehörlose oder taubblinde Menschen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, können bis zu 2.000 Euro jährlich beantragen. Für das erste Jahr der verlängerten Förderung steht ein Budget von 400.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen zusätzliche Kosten decken, die ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen oft tragen – etwa für persönliche Assistenz oder spezielle Hilfsmittel.

Die Verlängerung sichert die weitere finanzielle Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte in ganz Niedersachsen. Durch die Neugestaltung des Fonds erhalten nun auch Personen in kommunalen Beratungsgremien Zugang zu den Leistungen. Anträge für das erweiterte Förderprogramm können ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden.