Niedersachsen stellt Bußgeldverfahren bis 2026 auf digitale Akten um
Mia StollNiedersachsen stellt Bußgeldverfahren bis 2026 auf digitale Akten um
Landeskabinett legt Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung für elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren bei Verwaltungsbehörden zur öffentlichen Beteiligung vor
Ankündigung: Ab dem 1. Januar 2026 sind die Bußgeldstellen in Niedersachsen verpflichtet, ihre neuen Akten elektronisch zu führen. Die Landesregierungen müssen hierfür den technischen und organisatorischen Rahmen per Rechtsverordnung regeln. Mit dem nun vorgelegten Verordnungsentwurf kommt die Landesregierung dieser Pflicht nach.
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2025, 11:26 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen
Artikel: Niedersachsen führt sein System zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in das digitale Zeitalter über. Das Landeskabinett hat einen neuen Verordnungsentwurf zur Standardisierung der elektronischen Aktenführung in Niedersachsen verabschiedet. Die Neuerung betrifft sämtliche verwaltungsrechtlichen Bußgeldverfahren im Land.
Die unter dem Titel „Niedersächsische Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldsachen (Nds. eAktBußVO)“ vorgestellte Regelung legt klare technische und organisatorische Vorgaben für den Umstieg fest. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, während die Behörden von papierbasierten zu neuen, digitalen Arbeitsabläufen wechseln.
Die Verordnung ersetzt veraltete analoge Verfahren durch ein vollständig elektronisches System. Die Behörden haben bis Ende 2026 Zeit, die Umstellung abzuschließen. Sobald die neuen Regeln in Kraft treten, gelten sie für alle verwaltungsrechtlichen Bußgeldbescheide in Niedersachsen.
