Neues Lünener Amtsblatt bringt wichtige Verwaltungsverfügungen und Gebührenänderungen
Lidia HartungNeues Lünener Amtsblatt bringt wichtige Verwaltungsverfügungen und Gebührenänderungen
Die Stadt Lünen hat die neueste Ausgabe ihres Amtsblatts (Nr. 14/2026) veröffentlicht. Die am Dienstag, dem 31. März 2026, erschienene Ausgabe enthält mehrere wichtige Bekanntmachungen für Bürgerinnen, Bürger und lokale Unternehmen.
Im aktuellen Amtsblatt sind vier allgemeine Verwaltungsverfügungen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen abgedruckt. Zwei davon betreffen den Alten Kirchweg in Altlünen (Flurkarten 15 und 16, darunter die Flurstücke 390, 651, 1864, 1246 und 475). Eine weitere Verfügung gilt für die Straße Am Christinentor in Lünen (Flurkarte 10, Flurstücke 1750 und 1752). Die vierte Regelung bezieht sich auf die Oststraße, eine Sackgasse in Altlünen (Flurkarte 10, Flurstück 2184).
Zudem gibt das Amtsblatt die aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Lünen bekannt. Die vollständige Fassung liegt zur kostenlosen Einsichtnahme am Infopoint im Foyer des Rathauses (Willy-Brandt-Platz 1) aus. Eine digitale Version steht auf der offiziellen Website der Stadt zur Verfügung.
Die Veröffentlichung informiert über wesentliche Änderungen bei örtlichen Verkehrsregelungen und Büchereigebühren. Sowohl in gedruckter Form als auch online können sich Interessierte über die Neuerungen informieren. Die Verfügungen und Regelungen treten mit dem Erscheinungsdatum des Amtsblatts in Kraft.






