Neues Göttinger Amtsblatt 2026: Steuern, Finanzen und Waffenverbot im Fokus
Mia StollNeues Göttinger Amtsblatt 2026: Steuern, Finanzen und Waffenverbot im Fokus
Die Stadt Göttingen hat das Amtsblatt Nr. 2 für 2026 veröffentlicht. Das am 3. Februar erschienene Dokument enthält mehrere wichtige Bekanntmachungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Exemplare sind ab sofort in den örtlichen Dienststellen und online erhältlich.
Im aktuellen Amtsblatt sind die Jahresabschlüsse 2024 zweier großer kommunaler Unternehmen veröffentlicht: der Göttinger Stadtwerke Holding GmbH und der Göttinger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe GmbH. Beide Berichte bieten einen detaillierten Überblick über die Finanzlage des vergangenen Jahres.
Eine weitere bedeutende Mitteilung betrifft den Grundsteuerbescheid für 2026, der die aktualisierten Steuerpflichten für Grundstückseigentümer im kommenden Jahr festlegt.
Zudem enthält das Amtsblatt eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Göttingen und der benachbarten Gemeinde Lehre. Darin werden gemeinsame Ziele für die Zusammenarbeit der beiden Kommunalverwaltungen definiert.
Des Weiteren wird eine bevorstehende Verordnung angekündigt, die am 12. Dezember 2025 in Kraft treten soll. Sie sieht die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in Göttingen vor, in der das Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen untersagt wird. Nähere Angaben zu Kontrollen und konkreten Maßnahmen stehen derzeit noch aus.
Das Amtsblatt steht allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung. Druckexemplare liegen im Tourist-Info-Büro sowie in den Verwaltungsstellen in Geismar, Grone und Weende aus. Die digitale Version ist über die Website der Stadt unter unserewebsite/amtsblatt abrufbar.
Die Veröffentlichung bietet wesentliche Informationen zu Finanzen, Steuern und lokalen Vorschriften. Wer Stellung nehmen oder Feedback geben möchte, kann dies per E-Mail an IhreMeinung@unserewebsite tun. Die Stadt rät allen Betroffenen, die Bekanntmachungen auf relevante Angaben zu prüfen.
