Neuer Gesetzentwurf soll Energieeffizienzgesetz beschleunigen – doch Kritik wächst
H.-Dieter HuhnNeuer Gesetzentwurf soll Energieeffizienzgesetz beschleunigen – doch Kritik wächst
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zu beschleunigen. Damit sollen Vorschriften vereinfacht und an die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) angepasst werden.
Die Bundesregierung begründet den Vorstoß mit dem Klimaschutz und dem Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu verringern. Die offiziellen Ziele sehen vor, den Endenergieverbrauch bis 2030 um 27 Prozent, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent zu senken – jeweils im Vergleich zu 2008.
Der Entwurf zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen, indem Maßnahmen und Standards gestrafft werden. Kritiker monieren jedoch, dass starre Energieobergrenzen Marktmechanismen, Eigentumsrechte und die preisregulierende Funktion untergraben. Die Komplexität des Systems zeigt sich etwa daran, dass die Norm ISO 14001 im EnEfG als Option zur Erfüllung der Vorgaben genannt wird.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt, dass die Erreichung dieser Ziele mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um fast 9 Prozent verbunden sein könnte. Gleichzeitig hat der Weltklimarat (IPCC) seine extremsten Prognosen zu künftigen CO₂-Emissionen nach unten korrigiert. Die Spannungen nehmen zu, nachdem es Berichte über gewalttätige Aktionen von Klimaaktivisten gab, die sich gegen Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken richteten.
Auch eine Ausnahmeregelung für Kommunen im Nahverkehr stößt auf Kritik – einige werfen der Regierung vor, mit zweierlei Maß zu messen.
Der Gesetzentwurf wird derzeit beraten. Er soll ehrgeizige Energieeffizienzziele mit wirtschaftlichen Belangen in Einklang bringen. Die Diskussion darüber, wie sich die anspruchsvollen Vorgaben ohne Wachstumsverluste oder Ungerechtigkeiten umsetzen lassen, dauert an.
