Neue Satzung reformiert Führungsstrukturen der Freiwilligen Feuerwehr
Mia StollNeue Satzung reformiert Führungsstrukturen der Freiwilligen Feuerwehr
Am 29. September 2025 hat der Rat unserer Kommunalverwaltung eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr verabschiedet. Die Änderungen strukturieren die örtlichen Feuerwehrstationen in drei klar abgegrenzte Kategorien um und präzisieren die Führungsregeln. Die überarbeiteten Vorschriften treten in Kraft, sobald sie auf der Website www.unserewebsite.de veröffentlicht werden.
Nach der novellierten Satzung werden die Feuerwehrstationen in Berenbostel und Garbsen nun als "Schwerpunktfeuerwachen" eingestuft. Diese Standorte erhalten zusätzliche Führungskräfte – der örtliche Wehrleiter kann bis zu zwei Stellvertreter ernennen. Horst und Osterwald Unterende wurden als "Unterstützungsfeuerwachen" klassifiziert, während alle übrigen Stationen unter die Kategorie "Grundausstattungsfeuerwachen" fallen.
Die Satzung verschärft zudem die disziplinarischen Maßnahmen. Lokale Wehrleiter sind nun befugt, Führungskräfte aus wichtigem Grund abzuberufen. Dazu zählen vorsätzliches Fehlverhalten, Handlungen, die den Ruf der Feuerwehr schädigen, Verhalten, das den Teamzusammenhalt untergräbt, oder die Unfähigkeit zur Dienstausübung aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen. Die neuen Regelungen werden am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der kommunalen Website rechtlich verbindlich. Wer die Änderungen genehmigt hat, wurde nicht bekannt gegeben.
Die überarbeitete Satzung definiert die Rollen der Feuerwehrstationen klarer und erweitert die Führungsmöglichkeiten an zentralen Standorten. Zudem erhalten die Wehrleiter mehr Befugnisse, um Fehlverhalten oder Leistungsprobleme zu ahnden. Ziel der Reform ist es, die operative Effizienz der Freiwilligen Feuerwehr zu steigern.
