06 February 2026, 01:09

Neue EU-Grünlandregeln ab 2026: Strengere Auflagen für Landwirte und Bio-Betriebe

Ein Plakat mit einer Karte von Pennsylvania in verschiedenen Grüntönen, auf der der Text "Grass Unlimited: Ein gezielter Ansatz für Graslandressourcen" in fetter schwarzer Schrift steht.

Neue EU-Grünlandregeln ab 2026: Strengere Auflagen für Landwirte und Bio-Betriebe

Ab 2026 treten in der EU neue Vorschriften für die Bewirtschaftung von Grünland in Kraft. Die Änderungen sind Teil der aktualisierten Standards für "Gute landwirtschaftliche und ökologische Praxis" (GAEC) und führen strengere Auflagen für die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerfläche ein. Landwirte müssen künftig unterschiedliche Anforderungen erfüllen – je nachdem, wann ihr Grünland angelegt wurde.

Nach den überarbeiteten Regelungen unterliegt Grünland, das vor 2015 entstanden ist, weiterhin den strengsten Kontrollen. Landwirte benötigen vor dem Pflügen weiterhin eine Genehmigung und müssen in derselben Region eine gleichwertige Ersatzfläche als Grünland anlegen.

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Für Grünland, das zwischen 2015 und 2020 angelegt wurde, gelten gelockerte Bestimmungen: Wer es in Ackerland umwandeln möchte, braucht weder eine Genehmigung noch muss Ersatz geschaffen werden. Das Gleiche gilt für Grünland, das nach 2021 angelegt wurde – hier muss die Behörde jedoch vor einer Umwandlung informiert werden.

Die Neuregelungen ab 2026 schränken zudem ein, wo Ersatzgrünland herkommen darf. Betroffen sind Bio-Betriebe, Höfe mit Teil-Bio-Zertifizierung sowie Kleinstbetriebe bis zehn Hektar, die künftig keine Ersatzflächen mehr stellen dürfen. Dies stellt eine Abkehr von früheren Regelungen dar, wobei EU-weit bisher kaum Daten zu den Auswirkungen dieser Vorschriften vorliegen. Bisher bieten lediglich deutsche Unterlagen teilweise Einblick, wie die Beschränkungen umgesetzt werden sollen.

Die aktualisierten GAEC-Standards werden ab 2026 die Handhabung von Grünlandumwandlungen prägen: Älteres Grünland steht unter schärferer Kontrolle, während für jüngere Flächen der bürokratische Aufwand sinkt. Das Verbot, Ersatzflächen von Bio- und Kleinbetrieben zu beziehen, könnte die Umsetzungsmöglichkeiten in manchen Regionen jedoch einschränken.